neues deutschland: Schweizer Steuerveröffentlichungen: Bitte keine Namen¶
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Steuerhinterzieher drauf. So könnte eine erste, kurzsichtige Reaktion
auf die Nachricht lauten, dass ihre Steuerbehörde mögliche
Hinterzieher namentlich im Internet nennt. Dass dieses Vorgehen
nichts Neues ist, sondern nur von den Medien aufgebauscht wurde, sei
geschenkt. Viel mehr dürfte so mancher Genannter es gar nicht so
schlimm finden, seinen Namen am Internet-Pranger zu finden. Was ist
schon die Nennung der eigenen Person in den unendlichen Weiten des
World Wide Web, wenn man dafür noch rechtzeitig den Datenschredder
anwerfen und so den heimischen Steuerbehörden ein Schnippchen
schlagen kann? Dieses Schema passt dann auch besser in das Image der
Schweiz, die trotz des einen oder anderen Steuerabkommens zu Recht
als Paradies für Geldwäscher, Hinterzieher und andere
Schwarzgeldkonteninhaber gilt. Schließlich unternimmt sie fast alles,
um zwielichtige Kunden ihrer Banken zu schützen. So erließen
Schweizer Behörden im Jahr 2012 schon mal Haftbefehle gegen deutsche
Steuerfahnder, weil diese Daten aus Steuer-CDs auswerten wollen. Auch
müssen Whistleblower, die die illegalen Praktiken der Steuerbetrüger
aufdecken, in der Alpenrepublik mit langen Haftstrafen rechnen. Die
öffentliche Nennung möglicher Delinquenten behindert also eher den
Kampf gegen Steuerbetrug, als das sie ihn unterstützt - zumal sie
auch Unschuldige treffen könnte.
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Datum: 26.05.2015 - 18:01 Uhr
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