Menschenrechtsinstitut: Gesamtbilanz derÜberwachungsmaßnahmen statt Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung
ID: 1217176
Vorratsdatenspeicherung erklärt das Deutsche Institut für
Menschenrechte:
"Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten
ist ein besonders schwerer Eingriff in das Menschenrecht auf
Privatsphäre. Selbst eine begrenzte Speicherdauer von nur vier Wochen
ermöglicht im digitalen Zeitalter die Erstellung aussagekräftiger
individueller Persönlichkeits- und Bewegungsprofile und die
Aufdeckung gruppenbezogener Einflussstrukturen und
Entscheidungsabläufe. Entsprechend hoch sind die Anforderungen, die
das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof an eine
grundrechtskonforme Ausgestaltung des Instrumentes
Vorratsdatenspeicherung stellen.
Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf bleibt die
Bundesregierung den Nachweis der Erforderlichkeit der Maßnahme jedoch
schuldig. Mit Ausnahme weniger Deliktsformen liegen die
Aufklärungsquoten für die in dem Katalog des Gesetzentwurfes
aufgelisteten Straftaten über 80 oder gar 90 Prozent. Es bleibt daher
zu belegen, dass für die Bekämpfung schwerster Kriminalität nicht
bereits heute effektive und deutlich mildere Mittel zur Verfügung
stehen als die Speicherung von Kommunikationsdaten der gesamten
Bevölkerung. Offen ist auch die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung
in der nun vorgeschlagenen Form überhaupt das geeignete Mittel ist,
um die beklagten Ermittlungslücken zu schließen. So warnt die
Telekommunikationsbranche, dass eine schnelle Datenübermittlung an
die Strafverfolgungsbehörden unter den geforderten Bestimmungen zur
Datensicherheit kaum möglich sei.
Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eine
vorsorglich anlasslose Speicherung nur zulässig ist, solange sie die
Ausnahme bleibt. Davon kann aber längst keine Rede mehr sein. Bereits
ohne Vorratsdatenspeicherung ermöglichen vorhandene Datenbestände,
wie zum Beispiel Aufzeichnungen von Überwachungskameras, in
erheblichem Maße die Rekonstruierbarkeit der Aktivitäten der
Bevölkerung. Der Bundestag sollte daher vor der Entscheidung über den
Gesetzentwurf die Bundesregierung auffordern, eine solide
Gesamtbilanz der Überwachungsmaßnahmen vorzulegen, statt im
Schnelldurchgang ein neues Sicherheitsgesetz mit erheblichen
Grundrechtseingriffen zu verabschieden."
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 27.05.2015 - 14:14 Uhr
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