Chancen von Zuwanderung und Integration nutzen
IHK erinnert an Bonner Ratsbeschluss aus dem Jahr 2010
(PresseBox) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg spricht sich für eine verstärkte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte aus. "Wir müssen auch in unserer Region die Zuwanderung erleichtern und insbesondere den Flüchtlingen wirtschaftliche Perspektiven aufzeigen", sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Konkret regt die IHK ein Drei-Punkte-Sofortprogramm "Migration und Berufliche Bildung" an, das die Erstellung einer Engpassliste für Azubis, die Verbesserung der Möglichkeiten für ausländische Studienabbrecher sowie die Einführung einer "3+2-Regelung" für junge geduldete Ausländer (gesetzlich festgelegte Aufenthaltsregelung für drei Jahre Ausbildung und zwei Jahre Weiterbeschäftigung) umfasst. Hindenberg: "Der Bonner Stadtrat hat bereits in einer Resolution aus dem Jahr 2010 beschlossen, dass jugendliche Flüchtlinge eine begonnene Schul-, Universitäts- beziehungsweise Berufsausbildung, Weiterbildung oder Qualifizierung abschließen dürfen. Nach Abschluss einer solchen Ausbildung sollte ein Aufenthalt gewährt werden, sofern eine Arbeitsaufnahme möglich ist. Hier gilt es den gesetzlichen Ermessensspielraum der Verwaltung hinsichtlich der Duldung weitestgehend auszuschöpfen. Unsere Unternehmen benötigen Planungssicherheit, wenn sie jugendlichen Flüchtlingen mit einem Ausbildungsplatz eine Perspektive bei uns vor Ort bieten."
Gerade erst hat der DIHK auf Bundesebene sein Positionspapier "Zuwanderung weiter erleichtern, Integration im Interesse der Wirtschaft stärken" vorgestellt. Hindenberg: "Wir brauchen eine noch stärkere Willkommenskultur, wenn wir dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland ansprechen wollen. Zuwanderer müssen möglichst rasch und einfach Fuß fassen können, und unseren Unternehmen muss es leichter gemacht werden, Kandidaten aus dem Ausland einzustellen. Wir benötigen etwa Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen bei Auszubildenden, beruflich Qualifizierten und Hochqualifizierten."
So gelte es, die für die Erteilung einer "Blue Card" definierten Gehaltsgrenzen abzusenken, ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen bei guten deutschen Sprachkenntnissen eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis zu erteilen, die Positivliste für Zuwanderung beruflich Qualifizierter um weitere Berufsgruppen zu erweitern oder eine frühe Qualifikationsfeststellung bei Asylbewerbern vorzunehmen. Das gesamte Zuwanderungsverfahren müsse verkürzt und transparenter gestaltet werden.
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Datum: 27.05.2015 - 16:14 Uhr
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