neues deutschland: Ex-Bundesrichter Neskovic begrüßt Hartz-IV-Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts
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begrüßt die Entscheidung des Gothaer Sozialgerichts, wegen der
Hartz-IV-Sanktionen das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Die 15.
Kammer des Gerichts hält die Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene für
verfassungswidrig und legte die Sache Karlsruhe vor. »Die Vorlage hat
gute Chancen, wenn man die bisherigen Entscheidungen des
Bundesfassungsgerichts zugrunde legt«, so Neskovic gegenüber der in
Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland"
(Freitagausgabe). Schließlich habe Karlsruhe in vorherigen Urteilen
festgelegt, dass der einzige Maßstab des Existenzminimums der Bedarf
sei: »Der Bedarf hängt nicht vom Wohlverhalten des Hartz-IV-Beziehers
ab.« Aus erzieherischen Gründen das Existenzminimum zu
unterschreiten, wäre demnach nicht verfassungsgemäß. »Es gibt kein
Minimum vom Minimum«, erklärte Neskovic.
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Datum: 28.05.2015 - 16:47 Uhr
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