Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Altersgrenze für Verbeamtung
Zwei-Klassen-Gesellschaft
christine panhorst
ID: 1218014
Jobsicherheit als ihre verbeamteten Kollegen. Angestellte Lehrer sind
der billigere Notnagel in deutschen Klassenzimmern, der das
Schulsystem zusammenhält. Dass ihnen die Verbeamtung verwehrt wird,
hat viele Gründe. Meistens geht es ums Geld und um freie Stellen. Das
Alter (Höchstgrenze 40 Jahre) darf jedenfalls kein
Ausschlusskriterium sein, das haben die Richter am
Bundesverfassungsgericht zu Recht klargestellt. In wenigen
Berufsgruppen ist die Ungerechtigkeit ungleicher Bezahlung bei
gleicher Arbeit so offensichtlich wie bei Deutschlands Lehrerschaft.
Angestellte und Beamte hinter den Pulten unterrichten die gleichen
Schüler auf gleiche Art und haben in der Regel das Gleiche studiert.
Mit ihrer Entscheidung richten die Verfassungsrichter jetzt einmal
mehr den Blick auf die Zwei-Klassen-Gesellschaft im deutschen
Bildungssystem. In Zeiten, in denen in Nordrhein-Westfalen jeder
fünfte Lehrer nicht verbeamtet ist, müssen Rechte und
Rahmenbedingungen für die Angestellten mit Bildungsauftrag neu
geprüft werden. Angestellte Lehrer müssen unbequem und teuer sein.
Sonst droht die Nichtverbeamtung zur Pauschallösung für die Finanznot
der Länder zu werden. Eine schlechte Lösung. Denn der Lehrerberuf
braucht Attraktivität. Und die bringt nun einmal derzeit vor allem
die Aussicht auf den Beamtenstatus.
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Datum: 28.05.2015 - 20:30 Uhr
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