Ein Schlüssel fehlte / Eigentümer und Mieter kämpften bis vor den BGH um Schadenersatz (FOTO)

Ein Schlüssel fehlte / Eigentümer und Mieter kämpften bis vor den BGH um Schadenersatz (FOTO)

ID: 1218902

(ots) -
Zu den ärgerlichsten Ereignissen am Ende eines Mietverhältnisses
gehört es, wenn der Mieter nicht alle ihm überreichten Schlüssel
zurückgeben kann. Das führt zu erheblichen Sicherheitsproblemen, wenn
es sich um kombinierte Haus- und Wohnungsschlüssel handelt. Wird die
Schließanlage anschließend aber gar nicht ausgetauscht, sieht es nach
Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS allerdings
schlecht für Schadenersatzansprüche aus. (Bundesgerichtshof,
Aktenzeichen VIII ZR 205/13)

Der Fall: Das Mietverhältnis währte nur kurz, ehe es
einvernehmlich wieder aufgelöst wurde. Doch in einem Punkt gab es
erhebliche Probleme: Statt der ihm ursprünglich übergebenen zwei
Schlüssel konnte der Mieter nur noch einen vorweisen. Die
Hausverwaltung rechnete vor, dass der Austausch der Schließanlage
etwa 1.400 Euro kosten würde - und forderte den Betrag als Vorschuss
vom Eigentümer ein. Der bezahlte nicht, die Anlage wurde nicht
ausgetauscht. Trotzdem begehrte der Eigentümer vom Mieter einen
Betrag in dieser Höhe.

Das Urteil: Grundsätzlich kann ein nicht zurückgegebener Schlüssel
zu einer Schadenersatzpflicht des Mieters führen, stellten die
Richter des BGH fest. Denn es entstehe ein hohes Sicherheitsrisiko,
wenn nicht bekannt sei, wer eventuell in den Besitz des Schlüssels
gelangt sei. Deswegen sei die Anschaffung einer neuen Schließanlage
in solchen Fällen durchaus in Betracht zu ziehen. Wenn allerdings die
alte Anlage bestehen bleibe, dann sei kein konkreter Vermögensschaden
entstanden und damit auch kein Schadenersatz nötig.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel@dsgv.de



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Datum: 01.06.2015 - 09:00 Uhr
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