Letzte Rate vor Bauabnahme: Gängige Praxis oder Risiko?
ID: 1219650
ein Passus, welcher die Zahlung der letzten Rate vor der Bauabnahme
fordert. Ob rechtskonform oder nicht, stehen viele Bauherren vor der
Frage wie damit umzugehen ist. Die Angst vor einem Rechtsstreit oder
die schon gekündigte Mietwohnung und der Druck einziehen zu müssen
führen häufig dazu, dass diese Rate bezahlt wird und damit das letzte
Druckmittel auf den Bauträger erlischt. "Solange grobe Baumängel
nicht behoben sind, sollte keine Bauabnahme erfolgen und damit auch
die Bezahlung der letzten Rate für das Haus nicht getätigt werden",
rät Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals
Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
Die Bauabnahme ist der wichtigste Schritt kurz vor dem Ziel und
wird häufig unterschätzt. Im Abnahmeprotokoll nicht aufgeführte
Mängel haben so gut wie keine Chance mehr auf Behebung. "Ist die
letzte Rate noch fällig, kann diese bis zur Behebung der letzten
Mängel zurückgehalten werden", sagt Scharfenorth. Handelt es sich nur
um kleine Mängel, wie etwa eine geplatzte Fliese, so rechtfertigt
dies nicht, die gesamte Rate zurückzuhalten. Im Zweifel empfiehlt
Scharfenorth einen Bausachverständigen zur Prüfung und Abnahme
hinzuzuziehen. Bezahlen Bauherren immer unmittelbar nach
Fertigstellungsmitteilung der Gewerke oder des Bauträgers, kann dies
bereits als fiktive Abnahme gelten - den Bauherren bleibt danach nur
noch die Klage auf Schadenersatz. Bereits in der Finanzierungsplanung
ist es sinnvoll, eine förmliche Abnahme im Vertrag zu vereinbaren und
die darin enthaltenen Zahlungsetappen so zu terminieren, dass die
letzte Rate möglichst nicht vor der Beseitigung der letzten,
wesentlichen Mängel fällig wird. Wie monatliche Raten aus Zins und
Tilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und
Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und
einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.
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Datum: 02.06.2015 - 10:56 Uhr
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