"Rabauken-Jäger" und Kommentar "Rabauken in Richter-Roben" sind von der Meinungsfreiheit gedeckt / BDZV hält Strafantrag gegen "Nordkurier"-Chef Lutz Schumacher wegen Beleidigung für "völlig überzogen"
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Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin auf die Eröffnung eines
Ermittlungsverfahrens gegen den Chefredakteur und Geschäftsführer des
"Nordkuriers" in Neubrandenburg, Lutz Schumacher, reagiert.
Vorausgegangen war ein Strafantrag eines Staatsanwalts wegen des
Straftatbestands der "Beleidigung", ausgelöst durch einen Kommentar
Schumachers in der Zeitung. Der Hauptgeschäftsführer des BDZV,
Dietmar Wolff, bewertete die Reaktion als "völlig überzogen".
Schumacher hatte in einem Kommentar einen Redakteur des
"Nordkuriers" verteidigt, der einen Jagdfrevler als "Rabauken-Jäger"
tituliert hatte und deshalb seinerseits bereits wegen Beleidigung zu
einer Geldstrafe verurteilt worden war; hiergegen legte der
"Nordkurier" bereits Berufung ein. In dem eindeutig als
Meinungsbeitrag ausgewiesenen Stück hatte Schumacher wiederum unter
anderem von "Rabauken in Richterroben" geschrieben und dem
Staatsanwalt eine mit "Schaum vor dem Mund" gehaltene Anklage
attestiert.
Sowohl der Begriff "Rabauken-Jäger" als auch der Kommentar seien
"eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt", erklärte Wolff. Eine
Wortwahl, die dem Gericht nicht gefalle, sei deshalb noch lange nicht
strafbar. "Wir müssen den Anfängen wehren", warnte Wolff.
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Datum: 02.06.2015 - 17:22 Uhr
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