Nachhaltigen Konsum stärken

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Nachhaltigen Konsum stärken



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Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung zeichnet "Qualitätscheck Nachhaltigkeitsstandards" als Leuchtturmprojekt 2015 der Nachhaltigkeitsstrategie aus

"Wir alle nehmen als Konsumenten Einfluss darauf, unter welchen Bedingungen Produkte erzeugt oder Dienstleitungen erbracht werden, inwieweit Ressourcen und Energie hierfür benötigt werden. Wir dürfen mit unserem Konsum nicht die Möglichkeiten künftiger Generationen gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Diese Forderung richtet sich auch an den Staat als Konsument im Rahmen der öffentlichen Beschaffung. Der Verwaltung kommt eine Vorbildfunktion zu", erläuterte der Chef des Bundeskanzleramtes, Bundesminister Peter Altmaier, bei einer Sitzung des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung gestern Abend mit externen Experten die Bedeutung des Themas nachhaltiger Konsum für die Bundesregierung.

Gleichzeitig betonte er mögliche positive Auswirkungen, wenn Konsumentscheidungen stärker nachhaltig ausgerichtet werden: "Die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards bei der Produktherstellung und im Produktdesign, in der Unternehmensführung und im Verbraucher- und Nutzerverhalten kann Innovationen hervorbringen. Mit nachhaltigem Konsum sind für die deutsche Wirtschaft aufgrund der Qualität und Energieeffizienz ihrer Produkte große Marktchancen verbunden", so Bundesminister Altmaier.

Die Bundesregierung hat sich in der Koalitionsvereinbarung vorgenommen, die Rahmenbedingungen für nachhaltigen Konsum zu verbessern. Das Bundesumweltministerium wird nun den Entwurf eines nationalen Programms für nachhaltigen Konsum vorlegen. Hierzu soll eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

Mit einer Reihe von Vorhaben zielt die Bundesregierung darauf, nachhaltigen Konsum in der Praxis zu stärken. Dazu gehört das vom Ausschuss gestern als Leuchtturmprojekt 2015 ausgezeichnete Projekt "Qualitätscheck Nachhaltigkeitsstandards". Siegel informieren Konsumenten über die Produktionsbedingungen eines Produktes. Die Vielzahl existierender Siegel führt allerdings zu Verwirrung. Daher hat die Bundesregierung das Internetportal www.siegelklarheit.de ins Leben gerufen. Konsumenten können sich damit über den Inhalt eines Standards sowie den Stand der Umsetzung und Überprüfung informieren.



Hervorgehoben in der Sitzung wurde auch das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung initiierte Bündnis für nachhaltige Textilien. Die Herstellung von Textilien ist nach wie vor vielfach unter anderem von Kinderarbeit und unzureichenden Einkommen für die Beschäftigten geprägt. Vor diesem Hintergrund wurde im Oktober 2014 das Bündnis für nachhaltige Textilien ins Leben gerufen. Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Regierung haben einen gemeinsamen Aktionsplan entwickelt, der unter anderem soziale, ökologische und ökonomische Bündnis-Standards vorsieht und die gesamte Lieferkette von Textilien und Bekleidung umfasst. Seit der Gründung haben sich rund 70 Organisationen dem Bündnis angeschlossen.

Die Bundesregierung will die nachhaltige Beschaffung stärken - unter Beachtung gesetzlicher Regelungen, insbesondere der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Ausschuss würdigte die Arbeit der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums, deren Bedeutung gestärkt werden soll. Gleichzeitig verwies er auf das am 30. März 2015 beschlossene "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" und verlieh der Erwartung Ausdruck, dass sich andere Verwaltungsstrukturen und insbesondere öffentliche Beschaffer dem Programm anschließen bzw. es als Basis zur Entwicklung eigener Programme für den nachhaltigen Konsum machen.

An der Diskussion mit der Bundesregierung im Staatssekretärsausschuss haben teilgenommen:
Herr Kai Falk, Geschäftsführer des Bereiches "Kommunikation und Nachhaltigkeit" des Handelsverband Deutschland e.V. (HDE); Herr Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv); Frau Prof. Dr. Lucia Reisch, Vorsitzende des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen, Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung; Frau Marlehn Thieme, Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung.

Hintergrund:
Der Staatssekretärsausschuss ist das Steuerungsorgan der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Alle Ressorts sind im Ausschuss auf der Ebene der beamteten Staatssekretäre vertreten (Informationen hierzu unter www.nationale-nachhaltigkeitsstrategie.de).


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Kommentar von Panagiotis Koutoumanos
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Datum: 02.06.2015 - 20:15 Uhr
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