Rheinische Post: Kommentar: Unsinn Erbschaftsteuer
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die Erbschaftsteuer: Einerseits muss er die Vorgaben des
Verfassungsgerichts umsetzen, das Firmenerben gegenüber Privaterben
unzulässig privilegiert sah. Andererseits will er Firmen nicht zu
stark belasten. Doch sein nun vorgelegter Gesetzentwurf zeigt: Ein
einmal verbautes Haus lässt sich durch neue Anbauten nicht retten.
Jetzt sollen also auch Erben großer Vermögen steuerfrei bleiben, wenn
sie ihr Privatvermögen offenlegen und zeigen, dass sie die Steuer
nicht aus der Portokasse zahlen können. Schon nach Schäubles erstem
Entwurf wären nur 1,5 Prozent der Firmenerben besteuert worden, nun
werden es noch weniger sein. Das kann man ökonomisch durchaus
vertreten: Wer Firmenerben besteuert, besteuert doppelt und gefährdet
Jobs. Doch warum lässt Schäuble die komplizierte Steuer dann nicht
gleich? Sie quält Betriebe und Finanzämter - und bringt dem Staat nur
fünf Milliarden ein. Wegen der Verschonungsregeln läuft Schäuble
zudem Gefahr, dass Karlsruhe die Steuer zum dritten Mal kippt.
Deshalb: ab in den Papierkorb.
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Datum: 02.06.2015 - 18:47 Uhr
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