Ein einziger Fehler reicht aus
ID: 1220377
Das bedeutet: Ein einziger Fehler in der Widerrufsbelehrung, ein einziger Fehler in den Informationspflichten, ein einziger Fehler in einer telefonischen Auskunft eines Sachbearbeiters an der Hotline bspw. zu Kündigungsmöglichkeiten usw. ? und schon kann eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen.
Auch wenn man als Unternehmer nicht so viel mit Verbrauchern, sondern vorrangig mit Unternehmern zu hat, kann eine Rechtsverletzung gegeben sein.
Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Wann haben Sie das letzte Mal Ihre Webseite überprüft? Das Impressum, Datenschutzhinweise, Texte im Onlineshop usw.? Wann haben Sie das letzte Mal Ihre Mitarbeiter geschult, damit diese wissen, was sie sagen dürfen (bzw. was nicht)?
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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Datum: 03.06.2015 - 13:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1220377
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Karlsruhe
Kategorie:
Vermischtes
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