VDAB stellt seinen Mitgliedern neuen Musterheimvertrag zur Verfügung - Alle gesetzlichen Neuregelun

VDAB stellt seinen Mitgliedern neuen Musterheimvertrag zur Verfügung - Alle gesetzlichen Neuregelungen des WBVG eingearbeitet

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VDAB stellt seinen Mitgliedern neuen Musterheimvertrag zur Verfügung Alle gesetzlichen Neuregelungen des WBVG eingearbeitet



(pressrelations) - >Ab sofort stellt der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) seinen Mitgliedern neue Musterheimverträge zur Verfügung. Anlass für die Überarbeitung der Heimverträge war das am 1. Oktober 2009 in Kraft tretende Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Alle gesetzlichen Neuregelungen wurden in den Musterheimvertrag eingearbeitet.

"Unser neuer Musterheimvertrag kann bundesweit in allen stationären Einrichtungen angewandt werden", so VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann. Durch die nun einheitliche bundesgesetzliche Regelung finden sämtliche landesspezifische Regelungen vertraglich keine Anwendung mehr.

"Mit dem neuen Heimvertrag erhalten unsere Mitglieder eine hilfreiche Arbeitsgrundlage für ihre tägliche Arbeit. Darüber hinaus schafft der Musterheimvertrag Rechtssicherheit für alle; für Bewohner, Angehörige und Betreiber", betont Baumann.

Zur praktischen Anwendung der neuen Musterheimverträge wird der VDAB seine Mitglieder in bundesweiten Foren informieren.

Hintergrund: Durch die Föderalismusreform wurden im Jahr 2006 die Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern neu geregelt, wobei der Bund seine Zuständigkeit für das Heimrecht an die Länder verlor. Auf die Länder übergegangen ist allerdings nur die Zuständigkeit für das Ordnungsrecht, nicht für das Heimvertragsrecht. Was bisher ausstand, war ein Bundesgesetz, das die rechtlichen Beziehungen der Einrichtungsbetreiber zu den Bewohnern aufnimmt. Dies ist durch das WBVG geschehen, welches nun in den neuen VDAB-Musterheimverträgen Berücksichtigung findet.

Zu Ihrer Info: Der VDAB ist die Interessenvertretung für ambulante und stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Als gemeinnütziger Fachverband unterstützt und berät der VDAB mehr als 1.200 Mitglieder in vorwiegend privater Trägerschaft in wirtschaftlichen, qualitativen und juristischen Fragen.


Kontakt:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)


Im Teelbruch 132
45219 Essen
Tel.: 02054 / 95 78 ? 0
Fax: 02054 / 95 78 ? 40
www.vdab.de
info@vdab.de

Ansprechpartnerin:
Nicole Meermann
Pressereferentin
Tel.: 02054 / 95 78 ? 15
Fax: 02054 / 95 78 ? 40
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Datum: 26.09.2009 - 01:18 Uhr
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