Geringeres Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung

Geringeres Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung

ID: 122094

Geringeres Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung

Urteil

ADAC: Motorradkombi gehört zur Grundausstattung



(pressrelations) - >Biker sind nach dem Gesetz nur verpflichtet, einen geeigneten Schutzhelm zu tragen. Über die Schutzkleidung sagt die Straßenverkehrsordnung nichts aus. Kommt es zu einem Sturz, schadet der Fahrer nicht nur sich selber, sondern auch seinem Geldbeutel. Ohne ausreichende Schutzkleidung kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az: 12 U 29/09) das Schmerzensgeld wegen der zu erwartenden schlimmeren Unfallfolgen gekürzt werden.

Im vorliegenden Fall trug der Biker an den Beinen keine geeignete Schutzkleidung und hatte so Verletzungen erlitten. Das Gericht ging von einem "Verschulden gegen sich selbst" aus. Ein solches liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn ein "ordentlicher und verständiger Mensch" die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, um sich vor einem Schaden zu schützen. Nach Ansicht des Gerichts geht so jeder, der ohne ausreichende Schutzausrüstung Motorrad fährt, bewusst ein erhöhtes Verletzungsrisiko ein. Dies wurde bei der Bemessung des Schmerzengeldes berücksichtigt. Mit passender Schutzkleidung hätten die Verletzungen vermindert oder vermieden werden können.

Aufgrund der Instabilität des Fahrzeugs sind Motorradfahrer im Straßenverkehr besonders gefährdet, unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Kraftrades. Der ADAC empfiehlt deshalb, beim Führen von Krafträdern entsprechende Schutzkleidung mit Protektoren zu tragen. Biker sollten die Sicherheitsausrüstung als selbstverständlich ansehen.


URL: www.adac.de


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  SWISS Kunden können neu mit Meilen CO2 kompensieren Studie zeigt: PLM entwickelt sich in der Automobilindustrie zur Schlüsselstrategie im Engineering
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 26.09.2009 - 01:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 122094
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 237 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Geringeres Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADAC (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Vollgas über den Wolken: DTM fliegt in die Finalwoche ...

Die DTM hebt ab in die Finalwoche: Vor dem entscheidenden Rennwochenende in Hockenheim (3. bis 5. Oktober) präsentiert die DTM gemeinsam mit German Airways, der zweitältesten deutschen Fluggesellschaft, einen Passagierjet im DTM-Look. Im Rahmen ein ...

Alle Meldungen von ADAC


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z