Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2009

Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2009

ID: 122108

Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2009



(pressrelations) - >Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass - wie bei den bisherigen Bundestagswahlen auch - bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. Dabei werden in gut 2 900 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Das Wahlgeheimnis der einzelnen Wählerinnen und Wähler ist auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2009 werden voraussichtlich im Dezember 2009 vorliegen.

Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Bundestags- und Europawahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen, altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wähler- und Nichtwähler im Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern analysiert werden. An den Ergebnissen besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, weil nur auf diese Weise ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen werden kann.

Die repräsentative Wahlstatistik wird - wie der Name sagt -nicht in allen Wahlbezirken durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 80 000 Urnenwahlbezirken knapp 2 600 und aus den rund 10 000 Briefwahlbezirken knapp 350 Wahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und fünf Altersgruppen verwendet. Außerdem werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis Wahlberechtigte und Wähler nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.

Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt.



Außerdem sind Mindestgrößen für die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Urnenwahlbezirke müssen bei der Bundestagswahl 2009 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen, Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Bundestagswahl 2005 mindestens 400 Wähler aufgewiesen haben. Schließlich dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.

Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Bundestagswahl 2009 stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters zur Verfügung:

www.bundeswahlleiter.de--> Bundestagswahl 2009 --> Allgemeine Informationen


Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 26.09.2009 - 03:48 Uhr
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