Berliner Zeitung: Kommentar zum Straßburger Sterbehilfe-Urteil:
ID: 1221264
die Richter aber nicht gesagt. Und das ist richtig so. Das ist und
bleibt eine persönliche Entscheidung, ein schmerzliches Ringen von
Patienten, Familienangehörigen und Ärzten darüber, was die
Menschlichkeit gebietet. Gesetzgeber und Justiz können und dürfen das
den Betroffenen nicht abnehmen. Sie können den Rahmen vorgeben und
ein ethisches Minimum garantieren - mehr nicht. Eben dies haben die
Straßburger Richter getan.
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Datum: 05.06.2015 - 17:31 Uhr
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