NABU: Gefeilsche ums Fracking beenden
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NABU: Gefeilsche ums Fracking beenden
Tschimpke: Grundwasserschutz ist nicht verhandelbar - Fracking-Gesetzesentwurf nachbessern
Mit Blick auf die heutige Expertenanhörung im Umweltausschuss des Bundestags zum Fracking-Gesetzesentwurf warnt der NABU erneut vor den Folgen der Risikotechnologie. "Der Schutz unseres Grundwassers ist nicht verhandelbar", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Bundesregierung habe es bisher versäumt klarzustellen, dass der Grundwasserschutz uneingeschränkt in Deutschland gilt. Nach dem aktuellen Stand sei zu befürchten, dass in der Praxis für Fracking nur ein geringeres Schutzniveau für das Grundwasser gelte. Die Bundesländer hätten sich daher zu Recht Anfang Mai für eine Nachbesserung des Fracking-Gesetzes ausgesprochen.
"Das Parlament muss dem Votum des Bundesrats folgen und alles dafür tun, dass Schäden an Mensch und Natur verhindert werden", so Tschimpke. Mit der vom NABU geforderten Klarstellung zum Grundwasserschutz würde sichergestellt, dass von vornherein Schutzvorkehrungen für jedes Einleiten und Einbringen sowie die Lagerung und Ablagerung von Stoffen einschließlich der Ablagerung von Lagerstättenwasser in das Grundwasser getroffen würden - und nicht erst, wenn tatsächlich mit Schäden zu rechnen sei.
Der NABU lehnt zudem die auf Betreiben der Unionsparteien vorgeschlagene Expertenkommission ab. "Statt die Entscheidung, ob es Fracking gibt oder nicht, einer Expertenkommission zu überlassen, muss der Bundestag seiner Verantwortung gerecht werden und selbst regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen Fracking hingenommen wird", so Tschimpke. Es dürften weder Erprobungsvorhaben noch kommerzielle Vorhaben zugelassen werden, solange nicht demokratisch legitimierte Organe unter Anhörung der beteiligten Kreise und der Öffentlichkeit die Risiken des Frackings beurteilt und die zu beachtenden Anforderungen festgelegt hätten.
Aus NABU-Sicht muss zudem nach Inkrafttreten des Gesetzes mit bundesweit neuen Aufsuchungsanträgen zum "Fracken" gerechnet werden. Grund sei die Zulässigkeit von Erprobungsvorhaben. "Erprobungsvorhaben sind das Einfallstor für Frackingvorhaben im großen Stil. Erklärt die Expertenkommission das Fracking für eine geologische Formation für unbedenklich, wird der Anwendung der Hochrisikotechnologie Tür und Tor geöffnet", warnte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Da die Voraussetzungen für Fracking-Erprobungsvorhaben im Kabinettsbeschluss nicht definiert würden, könne jede gewöhnliche Aufsuchung zu einer Erprobung durch die Unternehmen deklariert werden. Der NABU fordert die Mitglieder des Umweltausschusses auf, dem Beschluss des Bundesrats zu folgen, um Erprobungsvorhaben rechtssicher zu verbieten. Mindestens müssten aber die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, Erprobungsvorhaben zu untersagen.
"Wenn die schwarz-rote Bundesregierung ihre eigene Energiewende untergräbt und Fracking aus klima- und energiepolitischen Gründen nicht ablehnen will, sollte sie es wenigstens zum Schutz des Grundwassers und von Mensch und Natur tun", so Sieberg.
Mehr zum Thema: www.NABU.de/umwelt-und-ressourcen/energie/fossile-energien/erdgas
NABU-Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung vom 8. Juni im Deutschen Bundestag:
www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/20156008_anhoerung_nabu-stn_bundestag_endg.pdf
Bundesweite NABU-Protest-Aktion von Bürgern gegen Fracking unter www.NABU.de/frackingfrei
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Datum: 08.06.2015 - 13:15 Uhr
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