Kleinanlegerschutzgesetz: Verbraucher benötigen den Staat nicht als Erzieher!

Kleinanlegerschutzgesetz: Verbraucher benötigen den Staat nicht als Erzieher!

ID: 1224348
(ots) - Heute steht der Gesetzentwurf des
Kleinanlegerschutzgesetzes auf der Tagesordnung des Bundesrates.
Verbraucherminister Maas hatte das Gesetz auf den Weg gebracht, um
den Verbraucher vor den Tücken der Finanzprodukte des sogenannten
"Grauen Kapitalmarkts" zu schützen. Zu diesem Zweck sollen etwa
künftig Warnhinweise das Risiko solcher Finanzprodukte verdeutlichen.
Darüber hinaus bekommt die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Aufsichtsziele. Die BaFin
erhält auch das Recht Verkaufsprospekte von Anbietern unter
bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.

Dazu äußert sich DDV-Präsident Patrick Tapp: "Einmal mehr nimmt
der Staat die Rolle als "Pädagoge des Verbrauchers" ein und stellt
den Intellekt des mündigen Bürgers in Frage. Allen voran scheint Maas
der Auffassung zu sein, dass der deutsche Verbraucher nicht in der
Lage sei, selbstständig darüber zu entscheiden, was gut für ihn ist."

Die Zustimmung der Länderkammer zu dem Gesetzesentwurf gilt als
wahrscheinlich. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich ab Juli in
Kraft.

Tapp weiter: "Derartige Warnhinweise sind ähnlich, wie wenn man
Kunden eines Gebrauchtwagenhändlers vor einem möglicherweise
schrottreifen Wagen warnen würde. Die Gefahren eines
Gebrauchtwagenkaufs kennt jeder und der Kunde trifft seine Risiko-
und Kaufentscheidung eigenverantwortlich. Gleiches gilt für
Finanzgeschäfte in der Verbraucherpolitik von Minister Maas.
Zielführender wäre es, bei der finanziellen Allgemeinbildung der
Bürger anzusetzen. Das Kleinanlegerschutzgesetz und die neue
Berechtigung der BaFin werden das ehrenhafte Ziel eines nicht
bevormundenden Verbraucherschutzes weit verfehlen - aber zumindest
kann Maas sich ein weiteres vermeintlich hilfreiches
Verbraucherschutzgesetz auf die Fahne schreiben."



Der DDV hat sich über seinen Dachverband ZAW seit der
Entwurfsphase des Gesetzes aktiv in den politischen Diskurs zum
Kleinanlegerschutzgesetz eingebracht. Er bekennt sich grundsätzlich
zu angemessener, relevanter Transparenz und vertritt das
Verbraucherbild eines "mündigen Verbrauchers". Eine Fremdbestimmung
und staatliche Regulierungspolitik lehnt der DDV strikt ab.



Pressekontakt:
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Boris von Nagy, Leiter Kommunikation
b.vonnagy@ddv.de
http://www.ddv.de

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Datum: 12.06.2015 - 11:32 Uhr
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