Urteil gegen Kleingärtner wegen dreifachen Mordes rechtskräftig
ID: 122502
Urteil gegen Kleingärtner wegen dreifachen Mordes rechtskräftig
Der Angeklagte hatte im September 2008 nach jahrelangem Streit in einer Schrebergartenanlage in Gifhorn ein Kleingärtnerehepaar und dessen 33-jährigen Sohn mit einem Eichenholzknüppel erschlagen. Konkreter Anlass für die Mordtaten war der Umstand, dass der Angeklagte am Vortag der Tat vor seiner Gartentür mannshoch aufgetürmten Strauchschnitt vorfand, den er allerdings zuvor seinerseits einem anderen Kleingärtner vor dessen Gartenpforte gelegt hatte. Der Angeklagte hatte den Sohn des Kleingärtnerehepaares in Verdacht, den Strauchschnitt bei ihm aufgetürmt zu haben und entschloss sich deshalb, diesen "abzustrafen". In Wirklichkeit hatte ihm ein anderer Schrebergärtner den Streich gespielt.
Am Abend des Tattages bewaffnete sich der Angeklagte mit einem etwa 80 cm langen, 5 cm dicken und etwa 1,4 Kilogramm schweren Knüppel aus Eichenholz und lauerte an einem Weg in der Kleingartenanlage dem von ihm Verdächtigten auf. Als dieser mit einer Schubkarre das Versteck des Angeklagten passiert hatte, folgte er seinem Opfer mit dem Entschluss, es zu töten. Der Angeklagte versetzte dem überraschten und wehrlosen 33-Jährigen mit dem Knüppel insgesamt elf wuchtige Schläge vor allem gegen den Kopf. Als die Eltern auf die Hilferufe ihres Sohnes herbeigeeilt waren, erschlug der Angeklagte auch den 64-jährigen Vater und die 59-jährige Mutter seines ersten Opfers mit zwei bzw. neun wuchtigen Knüppelhieben. Die Schuldfähigkeit des Angeklagten war bei Begehung der Taten nicht vermindert. Nachdem der Angeklagte die drei Opfer an eine nicht einsehbare Ausbuchtung des Kleingartenweges geschleift hatte, erlagen diese den ihnen vom Angeklagten zugefügten schweren Kopfverletzungen.
Beschluss vom 8. September 2009 - 3 StR 356/09
Landgericht Hildesheim - Urteil vom 7. Mai 2009 - 12 Ks 17 Js 31968/08
Karlsruhe, den 28. September 2009
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Datum: 28.09.2009 - 21:18 Uhr
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