Tödlicher Unfall auf der Transrapid-Versuchsanlage Emsland
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Tödlicher Unfall auf der Transrapid-Versuchsanlage Emsland
Verurteilungen des Niederlassungsleiters und des Betriebsleiters der Versuchsanlage rechtskräftig
Das Landgericht Osnabrück hat den Niederlassungsleiter und den Betriebsleiter jeweils wegen fahrlässiger Tötung in 23 rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 11 rechtlich zusammentreffenden Fällen zu Geldstrafen verurteilt.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten, mit denen sie die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt haben, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück rechtskräftig.
Beschluss vom 22. September 2009 - 4 StR 657/08
LG Osnabrück - Urteil vom 23. Mai 2008 - 10 KLs 730 Js 40273/06 - 26/07
Karlsruhe, den 28. September 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Datum: 28.09.2009 - 21:18 Uhr
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