Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Galerie Kaufhof
ID: 1225338
großen deutschen Warenhauskonzerne werden fortan federführend vom
Ausland aus geführt. Der Österreicher Benko hat bei der kriselnden
Karstadt-Kette das Sagen, die Kanadier künftig beim gesünderen
Rivalen Kaufhof. Für die Kunden, die Mitarbeiter der bisherigen
Metro-Tochter und viele Innenstädte dürfte es ein Segen sein,
dass Hudson's Bay statt Benkos Signa den Zuschlag erhalten hat. Das
gibt eine gewisse Sicherheit. Die Konkurrenz sollte nicht nur das
Geschäft beleben, sondern auch weiter die Einkaufsmeilen in der
Republik. Von Wettbewerb profitiert der Kunde. Die Arbeitsplätze
der Kaufhof-Mitarbeiter sind zweifelsohne sicherer, als wäre es zu
einer Fusion mit Karstadt gekommen. Neue Fragezeichen tun sich
dagegen bei Karstadt auf: Hat Benko einen Plan B, nachdem der Traum
von der Deutschen Warenhaus AG geplatzt ist? Wird er den Kampf mit
den Kanadiern aufnehmen, die in ihr Europa-Engagement
augenscheinlich investieren wollen? Fakt ist: Der wirtschaftlichen
Realität mit der starken Internet-Konkurrenz müssen sich am Ende
beide Konzerne stellen. In immer mehr Städten zeigt deshalb nur
noch einer der einstigen Platzhirsche Präsenz. Bleibt es bei dieser
Verteilung, wäre das schon ein Erfolg. Für beide.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.06.2015 - 21:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1225338
Anzahl Zeichen: 1580
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 211 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Galerie Kaufhof"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




