BITMi: Leider nur wenig Verbesserung bei Störerhaftung
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Auf Kritik stoßen außerdem die Regelungen zu gefahrgeneigten Diensten, welche speziell für Host-Provider Rechtsunsicherheit schaffen. ?Die Formulierungen zu den gefahrgeneigten Diensten waren bereits im alten Gesetzesentwurf schwierig, da sie eine Umkehr der Beweislast für Provider zumindest nicht ausgeschlossen haben. Mit dem neu hinzugefügten Satz, dass rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten gelöscht werden können müssen, wird dieses Problem weiter verstärkt und nimmt die Provider in Haftung? erklärt Grün.
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.200 IT-Unternehmen und ist damit der größte Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland. Unter seinen Mitgliedern befinden sich auch Unternehmen aus dem Kryptografie- und Sicherheitsbereich.
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Datum: 17.06.2015 - 15:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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