Deutschland droht ein Vertragsverletzungsverfahren wegen anhaltend schlechter Luftqualität
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Mahnschreiben an die deutsche Bundesregierung wegen anhaltender
Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der
Umgebungsluft verschickt. Bereits im vergangenen Jahr hatte die
Kommission bei der Bundesregierung nachgefragt, mit welchen Maßnahmen
künftig die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt werden sollte.
Die Antwort hat nicht überzeugt, da die Maßnahmen sowie der Zeitplan
zur Erreichung der Luftqualitätsziele nicht ausreichend sind. Daher
leitet die Kommission jetzt die nächste Stufe im formalen Ablauf
eines Vertragsverletzungsverfahrens ein. Dazu erklärt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
"Die negativen Folgen der Luftverschmutzung in Deutschland und die
damit verbundenen hohen Kosten für die Gesellschaft sind längst
bekannt. Genauso wie die Instrumente und technischen Maßnahmen, mit
denen die Luftverschmutzung mit NO2 bekämpft werden kann. Die Quelle
der Belastung sind Dieselfahrzeuge. Deshalb müssen die Einführung
einer Blauen Plakette, die nur saubere Fahrzeuge in hoch belasteten
Innenstädten zulässt, sowie eine Nachrüstoffensive für
Dieselfahrzeuge mit Stickoxidminderungstechnik, zu den ersten
Schritten gehören."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf@duh.de
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Datum: 19.06.2015 - 09:59 Uhr
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