Zigarettenindustrie kritisiert Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum kompletten Werbeverbot für Tabakprodukte / DZV-Geschäftsführer Jan MÜCKE: "Wirtschaftspolitischer Dammbruch"
ID: 1231010
Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur
nationalen Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) scharf. Der
Entwurf sieht gemäß Presseberichten ein komplettes Verbot der Werbung
für Tabakerzeugnisse vor. Dies würde einen eklatanten Bruch des
Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD darstellen. Die
Koalitionsvereinbarung schreibt grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung von
EU-Vorgaben vor, um die deutsche Wirtschaft nicht mit weitergehenden
Vorschriften zu belasten. Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre dies
ein wirtschaftspolitischer Dammbruch, so DZV-Geschäftsführer Jan
Mücke heute in Berlin: "Erstmals dürfte damit in Deutschland für ein
legales Produkt nicht mehr geworben werden. Damit würde für eine
ganze Branche künftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung in
Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte
Konsumgüter wie Alkohol oder zucker- oder fettreiche Lebensmittel
ausgeweitet werden dürfte."
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat
gegenüber der Presse angekündigt, im Rahmen der Umsetzung der
EU-Tabakproduktrichtlinie zusätzlich ein Verbot der Kino- und
Außenwerbung für Tabakprodukte anzustreben. Der entsprechende
Gesetzentwurf befinde sich seit dem gestrigen Freitag in der
Ressortabstimmung. Begründet wird das komplette Werbeverbot mit
jugendschutzpolitischen Erwägungen. Hierbei wird ignoriert, dass sich
der Anteil jugendlicher Raucher seit 2001 im Sturzflug befindet und
2014 mit weniger als zehn Prozent einen historischen Tiefstand
erreicht hat. Der Rückgang der Raucherquote unter Jugendlichen war
seit der Jahrtausendwende in Deutschland zugleich stärker als in
anderen EU-Staaten wie Frankreich, Belgien, Polen, Irland und
Großbritannien, wo bereits seit Jahren ein komplettes Werbeverbot für
Tabakerzeugnisse besteht. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke: "Ein
Tabakwerbeverbot hat keinen signifikanten Einfluss auf die
Raucherquote und ist als jugendschutzpolitisches
Präventionsinstrument offensichtlich ungeeignet."
Aus diesem Grund wäre ein gesetzliches Verbot auch aus
verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig, wie frühere
Bundesregierungen wiederholt festgestellt haben. Ein komplettes
Werbeverbot käme einer beispiellosen Wettbewerbsbeschränkung gleich.
DZV-Geschäftsführer Jan Mücke: "Die Freiheit zu werben, ist für jedes
Unternehmen von grundlegender Bedeutung, damit es um Marktanteile
konkurrieren kann. Werbung ist ein wesentliches Element des
Wettbewerbes und ein Hilfsmittel, um mit erwachsenen Konsumenten zu
kommunizieren. In einer freiheitlichen Rechtsordnung muss gelten: Wer
ein legales Produkt herstellt, muss seine Kunden informieren können."
Bereits heute unterliegt Werbung für Tabakerzeugnisse starken
Einschränkungen und rigiden Vorgaben. Es darf z.B. weder im
Fernsehen, Radio und Internet noch in Zeitungen und Zeitschriften
geworben werden. Darüber hinaus unterliegen die verbleibenden
werblichen Kommunikationsmöglichkeiten einer strengen
Selbstregulierung der Industrie, um zu verhindern, dass Kinder und
Jugendliche von Tabakwerbung angesprochen werden. So werden gemäß
DZV-Werbekodex u.a. keine Models unter 30 Jahren eingesetzt, auf
prominente Vorbilder verzichtet und keine Plakatwerbung im Umfeld von
Schulen und Jugendzentren geschaltet. Ein gesetzliches Verbot würde
die erfolgreiche Selbstregulierung der Branche zunichtemachen.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv "Genuss braucht
Verantwortung" engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
Pressekontakt:
Deutscher Zigarettenverband (DZV)
Jan Mücke
Geschäftsführer
Unter den Linden 42
10117 Berlin
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Datum: 28.06.2015 - 09:42 Uhr
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