Hitze im Arbeitsschutz
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(PresseBox) - Körperliche Arbeit im Freien bspw. bei Open Air-Veranstaltungen kann in vielfacher Hinsicht gefährlich werden. Die Berufsgenossenschaft Bau hat daher Empfehlungen veröffentlicht, auf die wir gerne hinweisen möchten: Zur Seite der BG Bau.
Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt bestimmte Vorgehensweisen und Maßnahmen: Zur Seite der BAuA.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten zu treffen, sei es in Bezug auf Arbeiten in großer Höhe, Lärm, Pausenzeiten, Schutzausrüstung usw. ? oder eben auch in Bezug auf Hitze.
Der Arbeitgeber hat bei diesen Maßnahmen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
?Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
?Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
?bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
?Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
?individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
?spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
?den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
?mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
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Datum: 01.07.2015 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1232645
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Kategorie:
Vermischtes
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