Hannoversche Allgemeine Zeitung: Patientenschützer Brysch: Gesellschaft darf Suizidwünsche nicht stillschweigend hinnehmen oder sie gar befördern
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Eugen Brysch, hat vor einer schrecklichen Sogwirkung als Ergebnis der
Gesetzesdebatte über Sterbebegleitung gewarnt. Gegenüber der
Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (Donnerstag-Ausgabe) sagte Brysch:
"Seit über 140 Jahren gibt es im Strafrecht kein Verbot für die
Beihilfe zum Suizid. Ich sehe im Bundestag auch jetzt keine Mehrheit
dafür." Der Suizid sei und bleibe eine höchst persönliche
Entscheidung. "Aber Aufgabe unserer Gesellschaft darf es nicht sein,
Suizidwünsche stillschweigend hinzunehmen oder sogar zu befördern."
Doch genau das schleiche sich seit einigen Jahren ein, sagte Brysch
unter Hinweis auf die Angebote sogenannter Sterbehelfer. Der
Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit verschiedenen
Gruppenanträgen zur Suizidbegleitung. Die Selbsttötung sei eben
nicht die höchste Stufe der Selbstbestimmung. "Vielmehr entsteht ein
Sog, der Alte, Schwerstkranke und Depressive mit sich reißt", warnte
der Patientenschützer. "Ich erfahre täglich von Menschen, die anderen
nicht zur Last fallen wollen. Deshalb muss Suizidbeihilfe, die
organisiert angeboten wird, ein Riegel vorgeschoben werden." Für
Sterben und Leiden gebe es keine allgemeingültigen Kriterien. Daran
kranke auch der Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und
Karl Lauterbach (SPD). Zunächst klinge es sympathisch, wenn der Arzt
auch zum Spezialisten für die Begleitung bei der Selbsttötung werde.
"Doch die scheinbar klaren Kriterien erweisen sich als butterweich."
Würde der Hintze/Lauterbach-Entwurf zum Gesetz, "stünden wir nicht
vor dem Ende der Debatte, sondern am Anfang einer neuen".
Pressekontakt:
Hannoversche Allgemeine Zeitung
Dirk Schmaler
Telefon: 0511 / 54 53 80 22
dirk.schmaler@rnd-news.de
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Datum: 02.07.2015 - 06:00 Uhr
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