Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Lüneburg
ID: 1234542
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Landgericht Lüneburg - vom 22. Juni 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Grober Behandlungsfehler wegen Befunderhebungsmangels nach Trauma an Hand, 30.000,- Euro, LG Lüneburg, Az. 2 O 219/13
Chronologie:
Der Kläger erlitt im Rahmen von Grasschneidearbeiten eine Verletzung an der rechten Hand. Er wurde als Notfall im Hause der Beklagten behandelt, dabei übersahen die Ärzte jedoch eine Mehrfachfraktur. Seither leidet der Kläger an einer eingeschränkten Beweglichkeit und verminderten Greiffähigkeit der rechten Hand.
Verfahren:
Der Kläger wandte sich zunächst an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer, die gutachterlich im Ergebnis jede Fehlerhaftigkeit ausschloss. Daraufhin ging der Kläger trotz dieser negativen Bescheidung gerichtlich gegen die Beklagte vor. Der vom Landgericht Lüneburg involvierte Sachverständige stellte einen groben Behandlungsfehler fest, woraufhin sich die Parteien auf einen Vergleichsbetrag von 30.000,00 Euro einigten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der vorliegende Fall ist einmal mehr bezeichnend dafür, dass ein vorgerichtliches Verfahren vor der Gutachterkommission einer Ärztekammer nicht immer ausschlaggebend für einen Prozesserfolg sein muss, denn es hat keinerlei präjudizielle Wirkung. Anwälte, die negative Schlichtungsverfahren als Ausschlussgrund für ein weiteres Vorgehen sehen, können sich im Zweifel haftungsrechtlich angreifbar machen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach, LLM, fest.
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Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin
Datum: 06.07.2015 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
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Berlin
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Politik & Gesellschaft
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