Urlaubstipps für Mieter
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VdW Bayern: Worauf man vor der Reise achten sollte
Mieter müssen auch während ihrer Abwesenheit dafür sorgen, dass Schäden in der Wohnung vermieden werden. Deshalb ist es unerlässlich, den Zugang zur Wohnung auch während des Urlaubs zu ermöglichen (BGH, Az.: VIII ZR 164/70). Eine Pflicht, dem Vermieter den Schlüssel zu hinterlassen, gibt es aber nicht. "Am besten übergibt man einem vertrauenswürdigem Nachbarn den Zweitschlüssel und informiert den Vermieter darüber", empfiehlt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Dann sei die Wohnung im Fall eines Brandes oder Wasserrohrbruchs schnell zugänglich. Auch an den Briefkastenschlüssel sollte gedacht werden. "Ein überquellender Briefkasten ist für Einbrecher geradezu eine Aufforderung", so Kroner.
Ersatz für Gemeinschaftsdienste
Spätestens im Urlaub zeigt sich, wie wichtig ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn ist. Denn bei einigen Pflichten ist man auf die Hilfe von Dritten angewiesen. In vielen Hausordnungen sind Gemeinschaftsdienste wie Treppenputzdienst, Rasenmähen oder das Kehren des Gehwegs geregelt. Während seiner Abwesenheit ist der Mieter verpflichtet, sich um einen Ersatz zu kümmern. Wird die Reinigungspflicht verletzt, kann der Vermieter den Mieter diesbezüglich abmahnen und eine Frist für die Ausführung der Reinigung setzen (AG Wiesbaden, Az.: 91 C 2213/99-19).
Bei einer längeren Abwesenheit sollten besonders energetisch sanierte und gut gedämmte Wohnungen regelmäßig stoßgelüftet werden, sonst droht die Gefahr der Schimmelbildung.
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Datum: 06.07.2015 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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