TTIP und CETA: Parlamentsbeteiligung bei künftiger Regulierungskooperation nicht garantiert - Analyse der Universität Göttingen zeigt fehlende Mitbestimmungsrechte der EU-Abgeordneten auf
ID: 1235178
sehen bislang keine Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlamentes
bei der geplanten regulatorischen Zusammenarbeit zwischen der EU und
den USA oder Kanada vor. Zu dieser Einschätzung kommen Völker- und
Europarechtler der Universität Göttingen, wie die
Verbraucherorganisation foodwatch heute öffentlich machte. Die
bislang vorgelegten Vertragsentwürfe bergen damit die Gefahr, dass
Regierungsgremien verbindliche Regulierungsmaßnahmen ohne
parlamentarische Zustimmung beschließen.
Die Göttinger Juristen haben den bereits ausgehandelten Entwurf
eines europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens (CETA) sowie den im
Mai veröffentlichten Entwurf eines Regulierungskapitels für das
geplante transatlantische Abkommen (TTIP) analysiert. Die Ergebnisse
fasste der Völkerrechtler Dr. Till Holterhus vom Institut für
Völkerrecht und Europarecht in einem Schreiben an foodwatch zusammen.
Demnach muss das Europäische Parlament zwar einmalig seine Zustimmung
geben, damit die Freihandelsabkommen in Kraft gesetzt werden können.
Sowohl bei TTIP als auch bei CETA handelt es sich allerdings um so
genannte "living agreements", die im Zuge der regulatorischen
Kooperation stetig weiterentwickelt werden können. Eine
parlamentarische Mitbestimmung hierbei "ist bisher jedoch nicht
vorgesehen", heißt es in dem Schreiben. Das EU-Recht sehe "für das
auswärtige Handeln in völkervertraglichen Gremien nach Abschluss des
jeweiligen Vertrages keine entscheidende Beteiligung des
EU-Parlamentes mehr vor, sondern lediglich eine Informationspflicht".
Die Europäische Kommission habe hier grundsätzlich weitreichende
Spielräume. Auch der CETA-Vertragstext und der TTIP-Kapitelentwurf
erwähnen ein parlamentarisches Zustimmungsbedürfnis nicht.
Für die regulatorische Kooperation der Vertragspartner und die
Weiterentwicklung der Verträge sollen für beide Abkommen Haupt- und
Unterausschüsse eingerichtet werden, die "allein mit Vertretern der
Exekutiven beider Vertragsparteien besetzt" sind. Unklar ist selbst
bei dem bereits ausverhandelten, aber stellenweise unklar
formulierten CETA-Vertragstext, welche Befugnisse diese
Regierungsausschüsse im Detail erhalten werden. "Nach heutigem Stand
ist es nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der regulatorischen
Kooperation in einigen Bereichen neue völkerrechtliche
Verbindlichkeiten begründet werden können, ohne dass das Europäische
Parlament zustimmen müsste. Weder auf innereuropäischer Ebene noch
durch die bekannten Dokumente zu den beiden Freihandelsabkommen ist
eine solche Beteiligung der Legislative an wesentlichen Maßnahmen im
Zuge künftiger regulatorischer Kooperation garantiert", erklärte Dr.
Till Holterhus vom Institut für Völkerrecht und Europarecht der
Universität Göttingen.
foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode kritisierte, dass weder die
Europäische Kommission noch die Bundesregierung offen über diese
Gefahren informiere. "Die TTIP- und CETA-Befürworter leugnen die
offensichtlichen Risiken für die Demokratie. Sie enthalten der
Öffentlichkeit wichtige Informationen vor, tun aber gleichzeitig jede
Kritik als Panikmache ab. Offenbar wollen die Regierungen die
Abkommen durchdrücken, ohne der Bevölkerung die ganze Wahrheit zu
präsentieren. Es wird Zeit, dass die Abgeordneten aufstehen und es
nicht länger mitmachen, wie ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten
geschwächt werden."
Links:
- Fragen und Antworten zu TTIP und CETA: www.ttip-faq.foodwatch.de
- Europäische Bürgerinitiative zum Stopp von TTIP und CETA:
www.ttip-aktion.foodwatch.de
Redaktioneller Hinweis/Quellen:
- Schreiben des Instituts für Völkerrecht und Europarecht der
Universität Göttingen: tinyurl.com/p9uucup
- Dies ist eine wiederholte Aussendung unserer Presseerklärung vom
5.7.2015
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foodwatch e.v.
Martin Rücker
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Datum: 07.07.2015 - 10:31 Uhr
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