Westfalen-Blatt: zur Steuerreform
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erst, wenn es ans Erben geht. Genauso verhält es sich politisch mit
der Erbschaftsteuer. Bei wenigen anderen Themen werden die Risse in
der Großen Koalition so deutlich wie eben hier. Dabei glaubten
CDU/CSU und SPD schon, den Spaltpilz beseitigt zu haben. Doch die
erste Einigung scheiterte am Bundesverfassungsgericht. Die
Gesetzeshüter stimmten zwar dem Prinzip »Verschonung vor der
Erbschaftsteuer gegen Sicherung des Betriebs und der Arbeitsplätze«
zu. Doch im Detail vermissten sie klarere Festlegungen für die
sogenannte »Verschonungsbedarfsprüfung«. Damit war klar: Die
geforderte Neufassung wird das Erbschaftsteuergesetz sicher nicht
vereinfachen. Mehr Gerechtigkeit führt im Steuerrecht fast
zwangsläufig zu mehr Bürokratie. Dennoch ist die Kritik einer
breiten Allianz von der Wirtschaft über die Grünen bis zum
Steuerzahlerbund gerechtfertigt. Bei der Einbeziehung von
Privatvermögen in die betriebliche Erbschaftsregelung stehen die
Familienunternehmer dagegen weitgehend allein. Aber die Aussicht,
beim Verfassungsgericht Gehör zu finden, ist gerade in diesem Punkt
groß. Nicht ausgeschlossen, dass das Reformprojekt noch mal
weitervererbt wird.
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Datum: 08.07.2015 - 21:00 Uhr
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