"Kuttenurteil" des BGH: Polizeigewerkschafts-Chef Rainer Wendt sieht Politik jetzt in der Pflicht
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für große Freude gesorgt". Das sagte am Donnerstag, 9. Juli, der
Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt,
im Gespräch mit dem Radioprogramm NDR Info. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hatte das Tragen so genannter Rockerkutten in zwei Fällen für
nicht strafbar erklärt. Wendt versteht die Karlsruher Entscheidung
als klaren Auftrag an die Politik: Sie müsse die Polizei mit den
entsprechenden Mitteln ausstatten, damit eine eindeutige
Beweisführung gegen kriminelle Rockergruppen gewährleistet sei.
Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung und könnte das "Aus" für
die in vielen Bundesländern verhängten "Kennzeichenverbote" bedeuten.
In seiner Entscheidung hatte der BGH allerdings eine Art Hintertür
offen gelassen: Im Einzelfall könne das Tragen der Clubinsignien
verboten werden, wenn der konkrete Ortsverein dieselben Ziele
verfolge wie ein verbotener Club derselben Rockergruppierung.
Nach Ansicht von Experten bringt dies die Behörden allerdings in
eine konkrete Beweispflicht. Deshalb, so Rainer Wendt gegenüber NDR
Info, komme es jetzt darauf an, die Polizei entsprechend auszurüsten,
damit sie dieser neuen Herausforderung begegnen könne. Wendt: "Die
Politik neigt dazu, sich auf Verbotsverfügungen zu beschränken. Sie
glaubt, damit bereits die Wirklichkeit zu verändern. Aber das ist
nicht der Fall." Auch wenn er sich eine andere Entscheidung gewünscht
hätte, habe das Urteil des BGH jetzt zumindest für rechtliche
Klarheit gesorgt.
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Datum: 09.07.2015 - 13:13 Uhr
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