Börsen-Zeitung: Urteile mit Augenmaß,
Kommentar zum Sal.-Oppenheim-Prozess von Antje Kullrich
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nachher alles besser wissen." Mit diesem salopp formulierten Satz hat
die Vorsitzende Richterin im Oppenheim-Prozess in ihrer
Urteilsbegründung einen wichtigen Marker gesetzt. Der weite
Ermessungsspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen, den
deutsche Gerichte wohlweislich Wirtschaftsführern zubilligen, bleibt
auch nach Ende des Mammutprozesses in Köln unangetastet. Aber, so
schrieb das Gericht den Managern ins Pflichtenbuch: Dieser weite
Handlungsspielraum entlässt nicht aus der Verantwortung, sich vor
allem bei Entscheidungen von großer Tragweite - sprich Kapital- oder
Investmentzusagen in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe - eine
breite Informationsgrundlage zu verschaffen. Genau das war bei den
vor Gericht verhandelten Transaktionen von Sal. Oppenheim
unterblieben.
Die Banker, die in guten Zeiten so viel auf sich hielten, haben
sich nach Ansicht der Richter gravierende Pflichtverletzungen
geleistet. Da gab es einerseits die Vermischung von persönlichen und
geschäftlichen Interessen. Vor allem die zu den dominierenden
Gesellschafterfamilien gehörenden Matthias Graf von Krockow und
Christopher Freiherr von Oppenheim haben die Bank teilweise wie einen
Selbstbedienungsladen genutzt.
Andererseits hatten sich die Partner schon länger in unheilvolle
Geschäfte verstrickt. Über das Klumpenrisiko beim Handelskonzern
Arcandor und dessen Großaktionärin Madeleine Schickedanz war die
Bankenaufsicht bereits 2005 das erste Mal getäuscht worden.
Im Vergleich mit dem Urteil des Essener Landgerichts gegen
Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff mögen die Kölner Urteile milde
erscheinen. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass sich Matthias
Graf von Krockow und Christopher Freiherr von Oppenheim zwar erst
spät, aber dann doch überzeugend zu Geständnissen durchrangen.
Öffentlich sein Scheitern und seine Fehler einzugestehen, ist ein
bedeutender Schritt, den die Kammer zu Recht entsprechend gewürdigt
hat.
Eine Parallele lässt sich zum Essener Middelhoff-Urteil jedoch
erkennen: Manager, die trotz hervorragender Aktenlage durch
sichergestellte Briefe, Mails, Verträge und Sitzungsprotokolle bei
einer bemerkenswerten Uneinsichtigkeit in eigenes Fehlverhalten
bleiben, haben die Konsequenzen zu tragen. Das hat der ehemalige
Risikomanager Friedrich Carl Janssen zu spüren bekommen. Beklagen
darf er sich darüber nicht.
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Datum: 09.07.2015 - 20:50 Uhr
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