Deutsche Umwelthilfe verklagt Coca-Cola wegen rechtswidriger Kennzeichnung seiner Einwegflaschen

Deutsche Umwelthilfe verklagt Coca-Cola wegen rechtswidriger Kennzeichnung seiner Einwegflaschen

ID: 1239343
(ots) - Coca-Cola Deutschland missachtet systematisch
Umwelt- und Verbraucherschutzrecht und verweigert die
gesetzeskonforme Kennzeichnung seiner pfandpflichtigen
Einweg-Plastikflaschen und Dosen - Nach dem gerichtlichen Stopp
falscher Aussagen von Coca-Cola zur Einführung einer
Recycling-Plastikflasche Anfang Juli verklagt die DUH nun gemeinsam
mit dem Verband der Privaten Brauereien Deutschland den
Soft-Drink-Hersteller vor dem Landgericht Berlin - Verbände fordern
den sofortigen Verkaufsstopp falsch gekennzeichneter
Einwegverpackungen

Die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG (CCEAG) führt Verbraucher
durch eine ordnungswidrige Kennzeichnung seiner Getränke in
Einweg-Plastikflaschen in die Irre, weil nicht "deutlich lesbar und
an gut sichtbarer Stelle" - wie in der Verpackungsverordnung
vorgeschrieben - auf deren Pfandpflichtigkeit hingewiesen wird. An
keiner Stelle des Etiketts steht ein lesbarer Hinweis darauf, dass es
sich um eine Verpackung handelt, bei deren Rückgabe 25 Cent an den
Verbraucher ausgezahlt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte Coca Cola Deutschland
Anfang Juni 2015 dazu auf, diese rechtswidrige Praxis sofort zu
beenden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Da
sich die CCEAG weigerte, die ordnungswidrige Kennzeichnung seiner
pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen mit sofortiger Wirkung
einzustellen, reichten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verband
Privater Brauereien Deutschland e.V. am 6. Juli 2015 gemeinsam Klage
beim Landgericht Berlin ein.

Durch das Fehlen des gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises auf die
Pfandpflichtigkeit, erhalten Käufer keine Information darüber, dass
sie eine Einwegflasche mit Pfand erworben haben. Dies führt dazu,
dass ein Teil der Konsumenten leere Einweg-Pfandflaschen am
Straßenrand, im Stadtpark oder im Restmüll entsorgt und so ihren


Pfandbetrag nicht zurück erhält. An jeder falsch entsorgten und nicht
im Handel zurück gegebenen Einweg-Pfandflasche verdient Coca-Cola 25
Cent.

Coca-Cola kennzeichnet seine pfandpflichtigen
Einweg-Plastikflaschen und Dosen ausschließlich mit einem Piktogramm
der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) - dem sogenannten "DPG-Logo".
Eine im Mai 2015 von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) - im
Auftrag der DUH - durchgeführte repräsentative Umfrage ergab, dass 59
Prozent der Befragten das "DPG-Logo" nicht in Verbindung mit einer
bepfandeten Einwegflasche bringen.

"Coca-Cola Chef Nehammer hat dem deutschen Mehrwegsystem den Krieg
erklärt. Deshalb täuscht der Soft-Drink-Konzern Verbraucher nicht nur
mit falschen Aussagen zum Umweltengagement des Unternehmens, sondern
verweigert auf allen Einweg-Plastikflaschen und Dosen eine gesetzlich
vorgeschriebene Kennzeichnung zum Schutz der Umwelt und der
Verbraucher. Durch den gegenüber Verbrauchern absichtlich
vorenthaltenen Hinweis auf ein Pfand, schädigt der amerikanische
Brausekonzern systematisch Konsumenten und erhält durch einbehaltene
Pfandgelder mutmaßliche Einnahmen in Millionenhöhe. Zudem begünstigt
die derzeitige Kennzeichnungspraxis von Coca-Cola die Verwechslung
unökologischer Einweg- mit umweltfreundlichen Mehrwegflaschen",
kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Die unterlassene Kennzeichnung von Coca-Cola-Einwegflaschen führt
zu einer ganz erheblichen Verwirrung der Verbraucher, ob die
jeweilige Flasche eine umweltfreundliche Mehrweg- oder ökologisch
nachteilige Einwegverpackung ist. "Die GfK-Umfrage der Deutschen
Umwelthilfe belegt, dass mehr als 37 Prozent der Befragten das
DPG-Logo ohne eine zusätzliche Erklärung für ein Erkennungsmerkmal
für Mehrwegflaschen halten. Ob man Einweg- oder Mehrwegprodukte
erwirbt ist für die Kaufentscheidung wesentlich, denn Umweltaspekte
spielen beim Verbraucherverhalten eine wichtige Rolle. Durch das
ausschließliche Aufbringen des DPG-Logos verschafft sich Coca-Cola
beim Verkauf seiner Getränke zu Unrecht einen Wettbewerbsvorteil",
kritisiert der Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien
Deutschland Roland Demleitner. Der Hinweis auf die Pfandpflichtigkeit
soll nach der Verpackungsverordnung gerade darauf hinweisen, dass die
Verpackung eine pfandpflichtige Einwegverpackung ist.

Der Gesetzgeber hat in der Verpackungsverordnung festgelegt, die
Pfandpflichtigkeit von Getränkeverpackungen "deutlich lesbar" und "an
gut sichtbarer Stelle" zu kennzeichnen. "Der Gesetzgeber verlangt
eine eindeutige Kennzeichnung der Einwegverpackungen. Logos, die
viele Menschen sogar als einen Hinweis auf Mehrweg deuten, genügen
dazu nicht. Die Vorgehensweise von Coca Cola ist daher offenkundig
illegal", erklärt der Berliner Anwalt Remo Klinger, der die
rechtlichen Interessen der DUH und des Verbandes Privater Brauereien
Deutschland vertritt.

Die derzeitigen Praktiken von Coca-Cola, Verbraucher über die Art
der Getränkeverpackung im Unklaren zu lassen, zeigen, wie dringend
eine vom Gesetzgeber überwachte Kennzeichnungsregelung für
Getränkeverpackungen ist. In den ersten Jahren der
Einweg-Pfandpflicht kennzeichnete Coca-Cola seine Flaschen
vorbildlich als "Einweg" und vermerkte deutlich lesbar den
Pfandbetrag von 25 Cent. "Umweltministerin Barbara Hendricks und die
für die Vollzugskontrolle der Verpackungsverordnung zuständigen
Umweltminister der Länder sind nun aufgefordert, die derzeit
geltenden Kennzeichnungsvorschriften durch die Einleitung von
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Coca-Cola durchzusetzen", fordert
Resch.

Bilder von bepfandeten Coca-Cola Einwegflaschen mit korrekter
Kennzeichnung aus dem Jahr 2003 und ordnungswidriger Kennzeichnung
aus dem Jahr 2015 finden sie hier: http://l.duh.de/p160715a



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien
Deutschland e.V.
Tel.: 06431 52048, Mobil: 0171 5311444,
E-Mail: info@private-brauereien-deutschland.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf@duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe

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Datum: 16.07.2015 - 12:32 Uhr
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