Landgericht Münster erlässt einstweilige Verfügung gegen Landwirtschaftsverlag (topagrar.com) - Gericht bestätigt: Deutsches Tierschutzbüro nicht verantwortlich für den Tod von Tieren
ID: 1240837
Verfügung gegen die Landwirtschaftsverlag GmbH erlassen (AZ 012 O
187/15). Es ist nicht die erste, schon das Landgericht Köln hatte
gegen den Verlag, der unter anderem die Internetseite
www.topagrar.com betreibt, eine Verfügung erlassen. "Anscheinend geht
es bei diesem Verlag nicht um objektiven Journalismus, viel mehr ist
er ein Sprachrohr der industriellen Massentierhaltung", so Jan
Peifer, Gründer des Deutschen Tierschutzbüros.
Das Landgericht Münster hat dem Landwirtschaftsverlag untersagt,
weiterhin falsche Äußerungen über den gemeinnützigen Tierschutzverein
Deutsches Tierschutzbüro e.V. zu verbreiten.
Der Landwirtschaftsverlag hatte, auf der von ihm betriebenen
Internetseite www.topagrar.com, dem Tierschutzverein unter anderem
unterstellt, es sei das Geschäftsmodell des Vereins, Bilder
tierschutzwidriger Zustände zu generieren, die er selbst herbeiführe.
Der Landwirtschaftsverlag darf dies nicht weiter verbreiten und muss
die Behauptung umgehend aus dem Internet entfernen, sobald ihm das
Verfügungsurteil zugestellt ist. Für den Fall einer Zuwiderhandlung
gegen das Verbot drohen dem Landwirtschaftsverlag (www.topagrar.com)
ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise
Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu 2
Jahre Ordnungshaft (Landgericht Münster, Urteil v. 15.07.2015,
Aktenzeichen: 012 O 187/15). Der Landwirtschaftsverlag kann noch
Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Dies ist nicht das erste Gerichtsurteil gegen den
Landwirtschaftsverlag. Zuvor wurde dem Verlag bereits vom Landgericht
Köln im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, zu
behaupten, Vertreter des Deutschen Tierschutzbüros seien dafür
bekannt, dass sie regelmäßig in Tierställe einbrächen. Die
Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Köln bestätigt und ist jetzt
Gegenstand des so genannten Hauptsacheverfahrens. (Urteil Landgericht
Köln: AZ 28 O 67/14, Urteil Oberlandesgericht Köln: 15 U 117/14)
Das Landgericht Münster stellte in seiner Urteilsbegründung zur
Frage der Dringlichkeit daher unter Bezug auf das vorgenannte
Verfahren in Köln sowie Verfahren an anderen Gerichten, die mit der
in Münster angegriffenen Berichterstattung des Landwirtschaftsverlags
in anderer Art und Weise, jedoch ohne Beteiligung des Verlags im
Zusammenhang stehen, auch fest: "Dass die Beklagte
(Landwirtschaftsverlag) regelmäßig, und auch nach dem Erlass
einstweiliger Verfügungen an anderen Gerichten, in wahrheitswidriger
Weise über den Kläger berichtete, folgt schon aus den beigebrachten
Entscheidungen des Landgerichts Köln, Hamburg und Frankfurt am Main."
Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. ist ein als gemeinnützig und
besonders förderungswürdig anerkannter Verein, der immer wieder mit
Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterial auf die Missstände in der
industriellen Massentierhaltung aufmerksam macht.
Jan Peifer, Gründer des Deutschen Tierschutzbüros, hält das
Auftreten des Landwirtschaftsverlags und dessen Online-Portals
www.topagrar.com daher auch nicht für einen Zufall: "Anscheinend geht
es bei diesem Verlag nicht um seriösen Journalismus, sondern um
Stimmungsmache für die industrielle Nutztierhaltung. Anders kann ich
mir nicht erklären, dass ständig versucht wird, eine
Tierschutzorganisation mit erfundenen Behauptungen zu
diskreditieren."
Auch der Medienrechtler Dr. Sven Dierkes von der Kanzlei Höcker,
der die Tierschützer vertritt, betrachtet die Berichterstattung durch
den Verlag kritisch: "Eine harte Auseinandersetzung in der Sache ist
essentieller Bestandteil journalistischer Arbeit. Eine
Diskreditierung Dritter durch die Verbreitung von Unwahrheiten hat
damit jedoch nichts zu tun."
Hintergrund Deutsches Tierschutzbüro e.V.:
Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein gemeinnütziger
Tierschutzverein, der sich für die Belange des Tierschutzes einsetzt.
Mit Dokumentationen aus dem Bereich der industriellen
Massentierhaltung und bundesweiten Kampagnen will der Verein in der
Öffentlichkeit auf Tierquälerei hinweisen und diese beenden. Das
Deutsche Tierschutzbüro ist als besonders förderungswürdig eingestuft
worden. Zudem wird der Tierschutzverein regelmäßig auf seine
satzungsgemäße Mittelverwendung vom Finanzamt überprüft und zählt zu
den wenigen Vereinen, die im Land NRW das Verbandsklagerecht
zugesprochen bekommen haben. Der Tierschutzverein veröffentlicht
zudem seine Finanzberichte im Internet und trägt das Spendensiegel
der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Weitere Informationen
auf der Website des Deutschen Tierschutzbüros:
http://www.tierschutzbuero.de/transparenz/
Hintergrund Landwirtschaftsverlag:
Der Landwirtschaftsverlag GmbH gibt verschiedene Publikationen der
Agrar- und Forstwirtschaft heraus. So produziert der Verlag u.a. die
Monatszeitschrift "Jäger" - das Mitgliedsjournal des
Landesjagdverbandes NRW, die Zeitschrift SUS, das offizielle Organ
der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) sowie verschiedene
Agrarmagazine wie z. B. die DLG-Mitteilungen, das Landwirtschaftliche
Wochenblatt und Top Agrar. Zudem betreibt der Landwirtschaftsverlag
mit Sitz in Münster das Onlineportal www.topagrar.com. Der Verlag
erzielte im Jahr 2013 einen Umsatz von knapp 100 Millionen Euro und
gilt als Lobbyvertretung der Massentierhaltung, dabei sieht er sich
selbst als Sprachrohr der industriellen Agrarproduktion. Über die
verlagseigene Stiftung werden zudem Projekte und Forschungsvorhaben
in den Bereichen intensive Agrarwissenschaften finanziell gefördert
und unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des
Verlags: http://www.lv.de/
Ansprechpartner:
Jan Peifer, Gründer Deutsches Tierschutzbüro, mobil 0171-4841004
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Pressestelle
Genthiner Straße 48
10785 Berlin
Tel.: 030-2902825343
Fax: 030-81878899
E-Mail: presse@tierschutzbuero.de
Internet: http://www.tierschutzbuero.de
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Datum: 21.07.2015 - 10:05 Uhr
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