Proven Oil Canada (POC) – Rechte und Pflichten betroffener Anleger

Proven Oil Canada (POC) – Rechte und Pflichten betroffener Anleger

ID: 1242113

München, 23.07.2015 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei CLLB meldet, halten die negativen Nachrichten für die Anleger in Sachen Proven Oil Canada (POC) an. Nachdem bereits Ende 2013 die versprochenen Ausschüttungen eingestellt wurden, liegen CLLB Rechtsanwälte nunmehr Schreiben der Fondsgesellschaft an die Anleger vor, in denen die Anleger aufgefordert werden, die erhaltenen Auszahlungen aus dem Jahr 2013 zurückzuzahlen.



(firmenpresse) - Sogar das MANAGER MAGAZIN berichtet in der Ausgabe vom 16.07.2015 darüber, dass mehr als 10.000 Anleger von der negativen Entwicklung der POC Beteiligungsgesellschaften betroffen sein dürften. Danach fordere die Fondsgesellschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt von den Anlegern gesamt 27 Millionen Euro zurück.

Müssen Anleger die Ausschüttungen tatsächlich zurückzahlen?

Auch wenn die Fondsgesellschaft die Ansicht vertritt, die Anleger seien aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen zur Rückzahlung zwingend verpflichtet, ist nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte Vorsicht geboten. Denn es bestehen berechtigte Zweifel daran, dass die Regelung des Gesellschaftsvertrags, die Anleger im Falle „unvorhergesehenen Liquiditätsbedarfs“ zur Rückzahlung verpflichtet, wirksam ist. Sollte sich die Auffassung von CLLB Rechtsanwälte bestätigen, dass diese Regelung unwirksam ist, müssten die Anleger die geforderten Zahlungen nicht leisten.

Nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte laufen die Anleger im Falle der unberechtigten Rückzahlung darüber hinaus Gefahr, einen Totalverlust nicht nur hinsichtlich des bereits angelegten Kapitals zu erleiden, sondern auch bezüglich der Zahlungen, die die Anleger nun im Nachhinein tätigen.

CLLB Rechtsanwälte raten geschädigten Anlegern daher, sich von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen, bevor die geforderten Ausschüttungen zurückgezahlt werden.

Welche Möglichkeiten haben Anleger darüber hinaus, ihren Schaden aus der Beteiligung zu begrenzen?

CLLB Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaft, anwaltlichen Rat von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei einzuholen, um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Beteiligung prüfen zu lassen.

CLLB Rechtsanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der einzelnen POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften vorliegen. Des Weiteren raten CLLB Rechtsanwälte, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die Anlageberater prüfen zu lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.





Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax.: 089-552 999 90, Mail:kanzlei(at)cllb.de, web: http://www.cllb.de



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Datum: 23.07.2015 - 15:53 Uhr
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