Garbe Logimac AG: Reduzierung der Ausschüttungen um 50 %
Anleger sollten Rechtslage prüfen lassen
Für ein derartiges Szenario spricht momentan zwar noch nichts, gleichwohl sollten Anleger prüfen lassen, inwieweit es für sie Sinn macht, das mit der einer Beteiligung an der Garbe Logimac AG zwangsläufig verbundene, unternehmerische Risiko weiter mit zu tragen. Regelmäßig wird das nur dann der Fall sein, wenn die Anleger von vornherein wussten, dass sie ein unternehmerisches Investment mit Totalverlustrisiko eingehen. Soweit dies nicht der Fall war und sie von Seiten des Beraters oder Vermittlers auf die mit der Anlage verbundenen Risiken nicht hingewiesen wurden, kommen unter Umständen Schadensersatzansprüche in Betracht und es kann verlangt werden, dass die Investition rückgängig gemacht wird.
Bei den vorliegend gegebenen atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen besteht die juristische Besonderheit, dass sich die Gesellschaft grundsätzlich auch eine etwaige fehlerhafte Beratung eines Anlageberaters zurechnen lassen muss, der diese Anlage empfiehlt. D.h., dass Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung (z.B. wegen unterbliebener Aufklärung über das Risiko eines Totalverlustes oder die mangelnde Wiederveräußerbarkeit der Beteiligung) auch gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden können. Selbstverständlich verbleibt dem Anleger zudem die Möglichkeit, etwaige Schadeneratzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen den Anlageberater selbst bzw. gegen die Beratungsgesellschaft, für die dieser tätig wurde, zu erheben.
Speziell bei der Beteiligung an der Garbe Logimac kann zudem, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, mit guten Argumenten angezweifelt werden, ob die in den Zeichnungsunterlagen verwendete Widerrufsbelehrung einer gerichtlichen Überprüfung standhält, wenn die Beteiligung in einer sog. Haustürsituation, also zu Hause oder am Arbeitsplatz erworben wurde.
Sowohl die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung als auch die Ausübung eines etwaigen Widerrufsrechts hätten grundsätzlich zur Folge, dass dem Anleger das von ihm investierte Kapital erstattet werden muss.
Anleger, die sich an einer der oben genannten Gesellschaften beteiligt haben und sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei kontaktieren, um eventuelle Ansprüche einer rechtlichen Prüfung unterziehen zu lassen.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de
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Datum: 05.10.2009 - 17:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Alexander Kainz
Stadt:
München
Telefon: 089 552 999 50
Kategorie:
Finanzwesen
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Freigabedatum: 05.10.2009
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