Achtung bei Angebot von Textilien

Achtung bei Angebot von Textilien

ID: 1244651

(PresseBox) - Beim Anbieten von Textilien muss das Textilkennzeichnungsgesetz beachtet werden. Das gilt für alle Angebote von Textilerzeugnissen, also auch und gerade bei Internetshops. Daher müssen alle Verkäufer und Webshopbetreiber aufpassen. Ein Verstoß gegen das Gesetz kann abgemahnt werden. Und nicht nur Wettbewerber, sondern vor allem auch die Abmahnvereine, wie die Wettbewerbszentrale und die Verbraucherschutzverbände sind da zurzeit sehr aktiv.
Erst kürzlich wieder hat das Oberlandesgericht in Köln festgestellt, dass Amazon Verbrauchern keine Textilerzeugnisse gewerblich anbieten darf, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Amazon hatte nach den Angaben der Wettbewerbszentrale mit Hinweis auf seine Größe technische Versehen in Einzelfällen und sogenannte Ausreißer im Massengeschäft angeführt, um sich einer wettbewerbsrechtlichen Haftung zu entziehen. Diese Argumentation haben die Richter des OLG Köln aber nicht gelten lassen. Von jedem Unternehmer könne unabhängig von seiner Größe erwartet werden, dass er die Informationspflichten erfülle und die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen durchgängig sicherstelle.
Amazon ist übrigens zudem verboten worden, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben, eine weitere Pflicht (aus der Preisangabenverordnung), die oftmals verschlafen wird und die genauso zu Abmahnungen führt.
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.06.2015, Aktenzeichen 6 U 183/14)
Fazit
Das Anbieten von Waren, nicht nur, aber eben auch online, birgt viele rechtliche Risiken, die am besten durch eine rechtliche Prüfung des gesamten Angebots ausgeschaltet werden. Wir bieten dafür beispielsweise spezielle Paketpreise an, um eine rechtliche Webshop-Analyse durchzuführen und zu schauen, ob und was anzupassen ist. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht



Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Totale Stille: Sicherheitslücke lässt Android-Smartphones komplett verstummen Exklusiv bei Caseking: Die erstklassigen digitalen Netzteile der CMD Serie von Cougar mit 80 Plus Bronze und modularen Anschlüssen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 30.07.2015 - 12:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1244651
Anzahl Zeichen: 2600

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

New Media & Software



Diese Pressemitteilung wurde bisher 340 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Achtung bei Angebot von Textilien"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z