Unterhaltspflicht: Mehr Geld für Kinder

Unterhaltspflicht: Mehr Geld für Kinder

ID: 1244685

ARAG Experten zur aktuellen Anpassung der Düsseldorfer Tabelle



(firmenpresse) - Seit dem 1. Januar dieses Jahres galt eine neue "Düsseldorfer Tabelle". Sie wurde - wie jedes Jahr - vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Die Tabelle stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf. In der seit Anfang des Jahres geltenden Tabelle wurde der Selbstbehalt für Erwerbstätige, die Kindern bis zum 21. Lebensjahr zum Unterhalt verpflichtet sind, von 1.000 Euro auf 1.080 Euro angehoben. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete stieg der Selbstbehalt von 800 Euro auf 880 Euro. Auch die übrigen Selbstbehalte gegenüber Ehegatten, erwachsenen Kindern und Eltern stiegen zu Beginn des Jahres. Mit der Anpassung wurde auch die Erhöhung der Hartz IV-Sätze zum 1. Januar berücksichtigt.

Ab August mehr Kindesunterhalt
Die Höhe des Kindesunterhaltes blieb aber im Gegensatz zu den Selbstbehalten der Unterhaltspflichtigen in der seit Januar geltenden Tabelle unverändert. Grund dafür war, dass sich der Kindesunterhalt laut Gesetz nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet. Dieser wurde nun per am 22. Juli 2015 verkündeten Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2015 angehoben. Zum ersten Mal seit 2010 wurde deshalb der Kindesunterhalt zum 1. August 2015 wieder erhöht. Laut der jetzt vorgestellten Düsseldorfer Tabelle steigt beispielsweise der Mindestunterhalt eines Kindes bis Ende des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro im Monat.

Steigende Beträge auch in Zukunft
Voraussichtlich schon im kommenden Januar steht die nächste Anpassung der Düsseldorfer Tabelle an. ARAG Experten gehen davon aus, dass die Beträge dann weiter ansteigen werden. Das hängt damit zusammen, dass per Gesetz der steuerliche Kinderfreibetrag weiter angehoben wird.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  Circle Unlimited optimiert mit neuem Release das Dokumenten-, Vertrags- und Lizenzmanagement Employer Branding: eine Kriegserklärung an den Fachkräftemangel
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.07.2015 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1244685
Anzahl Zeichen: 2067

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 919 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unterhaltspflicht: Mehr Geld für Kinder"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lärm im Mietshaus: Trommeln, Trampeln, Türknallen ...

Was gilt rechtlich als Ruhestörung in Mietshäusern? Frank Wolske: Der Gesetzgeber schützt Menschen, die auf Ruhe angewiesen sind. Was als übermäßiger Lärm gilt, ergibt sich aus Bundes? und Landesimmissionsschutzgesetzen, kommunalen Vorschrift ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++ Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Str ...

ARAG Recht schnell… ...

+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++ Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Str ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z