Vier sind zu viel / Haftpflicht verweigerte Leistung wegenübermäßiger Tierhaltung (FOTO)
ID: 1245639

(ots) -
Das dicke Ende kam, nachdem die Mieterin einer Wohnung längst
ausgezogen war. Der Eigentümer stellte fest, dass die Immobilie durch
Katzenurin erheblich geschädigt worden sei. Er forderte über 15.000
Euro Schadenersatz. In dieser Situation erinnerte sich die
Katzenbesitzerin an ihre private Haftpflichtversicherung und bat um
Unterstützung in dieser Angelegenheit. Doch die Assekuranz weigerte
sich, etwas zu bezahlen. Die Begründung: Die Versicherte habe
insgesamt vier Katzen gehalten. Man müsse deswegen von einer
"übermäßigen Beanspruchung der Mietsache" sprechen, die durch den
Vertrag nicht abgedeckt sei. Der zuständige Zivilsenat des
Oberlandesgerichts, der in diesem Fall urteilen musste, schloss sich
nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dieser
Rechtsmeinung an. Eine Beanspruchung der Mietsache sei übermäßig,
wenn sie über das für einen Raum vereinbarte oder übliche Maß hinaus
gehe und deswegen ein erhöhter Verschleiß eintrete. Genau aus diesem
Grund müsse die Versicherung hier nicht eintreten. (Oberlandesgericht
Hamm, 20 U 106/14)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel@dsgv.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.08.2015 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1245639
Anzahl Zeichen: 1428
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 235 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vier sind zu viel / Haftpflicht verweigerte Leistung wegenübermäßiger Tierhaltung (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 15-08-katzenhaltung.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 15-08-katzenhaltung.jpg
Lieber die Wahrheit / Gefälschte Mieterauskunft kann nachträglich zur Kündigung führen (FOTO) ...
Ehe sie die Zusage des Eigentümers erhalten, müssen Mieter häufig Selbstauskunftsformulare ausfüllen. Dabei sollte man tunlichst nicht lügen, denn solche Unwahrheiten können sich später nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bitter rächen. Der Vermieter darf in grav
Nur "echte" Terrasse zählt / Nicht jeder Freisitz erfüllt die Bedingungen der Wohnflächenverordnung (FOTO) ...
Balkone und Terrassen dürfen in gewissem Umfang zur Wohnfläche gerechnet werden und können sich damit auch auf den Mietpreis auswirken. Doch es ist erforderlich, dass diese "Freisitze" gewisse Mindeststandards erfüllen, um wirklich berücksichtigt werden zu können. Trifft das
Arbeitszimmer mal drei / Steuerzahler scheiterte mit dem Wunsch nach mehrfacher Anerkennung (FOTO) ...
Der Gesetzgeber sieht als Höchstgrenze der steuerlich geltend zu machenden Aufwendungen für ein Arbeitszimmer einen Betrag von 1.250 Euro pro Kalenderjahr vor. Diese Summe ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dann nicht zu vervielfältigen, wenn ein Steuerzahle
Gesund und munter ankommen - Tipps für den sicheren Schulweg (AUDIO) ...
Anmoderationsvorschlag: Nach den langen Sommerferien sind jetzt wieder jede Menge Schüler auf unseren Straßen unterwegs, darunter viele Erstklässler. Zu Fuß, mit dem Bus, der Bahn, dem Fahrrad oder dem "Eltern-Taxi". Immer wieder kommt es allerdings auf dem Schulweg zu schwe




