Bundesverteidigungsminister Jung stellt sich außerhalb der Verfassung

Bundesverteidigungsminister Jung stellt sich außerhalb der Verfassung

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Bundesverteidigungsminister Jung stellt sich außerhalb der Verfassung



(pressrelations) - >Hinsichtlich der Einflussnahme von Bundesverteidigungsminister Jung auf die Besetzung des Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen:

Verteidigungsminister Jung hat verfassungswidrigen Einfluss auf die Besetzung des Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts genommen. Wer sich als Verteidigungsminister in die Besetzung des Wehrdienstsenates beim Bundesverwaltungsgericht einmischt und so die Unabhängigkeit eines obersten Bundesgerichts infrage stellt, hat in diesem Amt nichts verloren.

Auch eine Ressort-Vereinbarung aus dem Jahr 1970, die Mitwirkung bei der Besetzung der Senate dem Verteidigungsministerium (statt dem Justizministerium) zubilligt, hält einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Unabhängigkeit des Gerichts ist grundsätzlich verletzt, wenn ein Ministerium, das fast immer auch Prozesspartei in den zu verhandelnden Verfahren ist, die Besetzung der Richterbank bestimmen kann.

Herr Jung hat sich schon mehr als unglücklich verhalten, als vor zwei Wochen auf Befehl eines Offiziers der Bundeswehr in Afghanistan zwei Tanklaster aus der Luft mit Raketen beschossen worden waren. Dabei hatte es auch zivile Opfer gegeben, was der Minister zunächst standhaft bestritt. Nicht nur der Vorgang, sondern gerade dieses Verhalten hatte Deutschland international viel Kritik von Verbündeten eingetragen.

Wenn Herr Jung als Minister Einfluss genommen hat auf das Gericht, das in letzter Instanz über diesen Vorgang entscheiden könnte, hat er sich außerhalb der Verfassung gestellt.

Unter diesen Umständen kann man auch die Bundeskanzlerin nur auffordern, einen solchen Minister nicht wieder ins Kabinett zu berufen; er wäre eine dauerhafte Belastung für die Bundesregierung. Die Bundeswehr und ihre Soldatinnen und Soldaten haben es nicht verdient, von einer Person repräsentiert zu werden, die dieser Aufgabe nicht gewachsen ist und ihre Position in den schwierigen Fragen der Auslandseinsätze nicht mit Augenmaß überzeugend vertritt.



Der Bundesverteidigungsminister hatte, wie bekannt wurde, auf verfassungsrechtlich fragwürdiger Grundlage dafür gesorgt, dass ein vom Bundesverwaltungsgericht vorgesehener Richter nicht in den Wehrdienstsenat berufen wird, weil er Kriegsdienstverweigerer ist. Nach bisherigem Kenntnisstand ist dies ein in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliger Vorgang.


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Datum: 07.10.2009 - 04:18 Uhr
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