Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur EU und dem Glücksspiel-Staatsvertrag
ID: 1248525
es nicht in eine Spielothek bringen - genauso wenig, wie er sich
superteure Karten für ein Popkonzert kaufen oder andere Extravaganzen
leisten sollte. Wer aber ein großes Vermögen verspielen will, der
darf gar nicht in eine Spielothek. Die vorgeschriebenen
Geräteeinstellungen setzen den Einsätzen und Verlusten enge Grenzen.
Sehr viel mehr kann man in einer der - meist staatlichen -
Spielbanken loswerden. Doch richtig viel Geld kann vor allem der
verlieren, der im Internet eine der illegalen Zockerseiten aufsucht.
Das Internet ist insbesondere für die Anbieter von Sportwetten eine
Goldader. Aufgabe des Staates sollte es daher sein, diesen Sumpf
trocken zu legen oder wenigstens so zu reglementieren, dass die
unsinnigsten und teuersten Angebote wegfallen. Das Recht liegt bei
den Bundesländern. Ihr Versuch einer Regelung ist aber dilettantisch
gescheitert. Zu Recht vermisst die EU-Kommission eine schlüssige
Politik. Da warnt der Staat vor der Suchtgefahr - aber seine
Unternehmen werben intensiv für das Glücksspiel. Kein Wunder, dass
die privaten Anbieter den Eindruck haben, dem Staat gehe es nur um
Vermehrung der eigenen Einnahmen. Gut, wenn die EU nun in dem Fall
als Spielverderber dazwischen tritt.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.08.2015 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1248525
Anzahl Zeichen: 1574
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 161 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur EU und dem Glücksspiel-Staatsvertrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).