Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur EU und dem Glücksspiel-Staatsvertrag
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es nicht in eine Spielothek bringen - genauso wenig, wie er sich
superteure Karten für ein Popkonzert kaufen oder andere Extravaganzen
leisten sollte. Wer aber ein großes Vermögen verspielen will, der
darf gar nicht in eine Spielothek. Die vorgeschriebenen
Geräteeinstellungen setzen den Einsätzen und Verlusten enge Grenzen.
Sehr viel mehr kann man in einer der - meist staatlichen -
Spielbanken loswerden. Doch richtig viel Geld kann vor allem der
verlieren, der im Internet eine der illegalen Zockerseiten aufsucht.
Das Internet ist insbesondere für die Anbieter von Sportwetten eine
Goldader. Aufgabe des Staates sollte es daher sein, diesen Sumpf
trocken zu legen oder wenigstens so zu reglementieren, dass die
unsinnigsten und teuersten Angebote wegfallen. Das Recht liegt bei
den Bundesländern. Ihr Versuch einer Regelung ist aber dilettantisch
gescheitert. Zu Recht vermisst die EU-Kommission eine schlüssige
Politik. Da warnt der Staat vor der Suchtgefahr - aber seine
Unternehmen werben intensiv für das Glücksspiel. Kein Wunder, dass
die privaten Anbieter den Eindruck haben, dem Staat gehe es nur um
Vermehrung der eigenen Einnahmen. Gut, wenn die EU nun in dem Fall
als Spielverderber dazwischen tritt.
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Datum: 10.08.2015 - 21:00 Uhr
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