Sozialministerin Kuppe: Programm soll Chancen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erleichtern

Sozialministerin Kuppe: Programm soll Chancen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erleichtern / Land investiert acht Millionen Euro

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Sozialministerin Kuppe: Programm soll Chancen behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erleichtern / Land investiert acht Millionen Euro



(pressrelations) - >Sachsen-Anhalt startet ein neues Programm zur besseren Integration schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Die erste Vereinbarung dazu schlossen das Land und die Arbeitsgemeinschaft SGB II Landkreis Wittenberg. Geplant ist, mit allen 21 Trägern der Grundsicherung eine derartige Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Das Sozialministerium investiert dafür bis Ende 2012 acht Millionen Euro.

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe sagte: "Das Programm soll die Chancen von Menschen mit Behinderungen, die große Schwierigkeiten haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, erleichtern. Ziel ist es, mehr Arbeitsplätze außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Denn Arbeit bedeutet Teilhabe am gesellschaftlichen Leben."

Laut der Vereinbarung mit der ARGE erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, eine Förderung, wenn sie Menschen mit Behinderungen aus Sachsen-Anhalt einstellen und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Gefördert wird die Beschäftigung von jungen, schwerbehinderten Menschen bis zum 30. Lebensjahr, von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, von schwerbehinderten, langzeitarbeitslosen Menschen ab dem 55. Lebensjahr sowie von schwerbehinderten, alleinerziehenden, langzeitarbeitslosen Frauen und Männern.

Eingliederungszuschüsse des Trägers der Grundsicherung können hierbei aus der Ausgleichsabgabe vom Land aufgestockt werden. Im ersten Jahr ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts möglich, wobei die ARGE 70 Prozent und das Land bis zu 30 Prozent fördern. In den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung jährlich um zehn Prozent abgesenkt.

Nach Ablauf der ersten drei Jahre ist für maximal weitere drei Jahre eine Förderung allein durch das Land möglich. Förderleistungen werden auf Antrag des Arbeitgebers erbracht. Der Antrag ist spätestens einen Tag vor der Einstellung zu stellen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind die zuständigen Träger der Grundsicherung am Wohnsitz der einzustellenden Beschäftigten.




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Datum: 08.10.2009 - 01:05 Uhr
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