Flugbuchungen im Internet: Schon bei erstmaliger Preisangabe ist der Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile anzugeben
ID: 1252667

(firmenpresse) - Fluggesellschaften müssen im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen für Flüge und damit insbesondere auch bei der erstmaligen Angabe von Preisen den zu zahlenden Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile angeben. Dies stellt der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30.07.2015, Az.: I ZR 29/12 – (Buchungssystem II) jetzt klar.
Die Beklagte ist eine Fluggesellschaft, die unter ihrer Internetadresse ein mehrere Schritte umfassendes elektronisches Buchungssystem für die von ihr angebotenen Flugdienste bereithält. Bis Ende 2008 war dieses Buchungssystem in der Weise gestaltet, dass der Kunde nach der im ersten Schritt erfolgten Wahl des Flugziels und des Datums in einem zweiten Schritt eine Tabelle mit Abflug- und Ankunftszeiten und der Angabe des Flugpreises jeweils in zwei unterschiedlichen Tarifen vorfand. In einem Feld unterhalb dieser Tabelle wurden die für einen ausgewählten Flugdienst anfallenden Steuern und Gebühren sowie der Kerosinzuschlag angegeben und der alle diese Elemente einschließende „Preis pro Person“ umrandet ausgewiesen. Hinter dem Feld war ein Doppel-Sternhinweis angebracht, über den am Ende des zweiten Buchungsschritts auf den möglichen Anfall und die Bedingungen einer zunächst nicht in den Endpreis eingerechneten Bearbeitungsgebühr („Service Charge“) hingewiesen wurde. Nachdem der Kunde die erforderlichen Daten in einem dritten Buchungsschritt eingegeben hatte, wurde in einem vierten Buchungsschritt der endgültige Reisepreis einschließlich der Bearbeitungsgebühr ausgewiesen.
Wegen des Inkrafttretens der VO Nr. 1008/2008 am 1.11.2008 änderte die Fluggesellschaft den zweiten Schritt ihres Buchungssystems dahingehend ab, dass in der fraglichen Tabelle neben den Abflug- und Ankunftszeiten der Flugpreis für den ausgewählten Flugdienst sowie – gesondert ausgewiesen – Steuern und Gebühren, der Kerosinzuschlag und die Summe der genannten Preisbestandteile angegeben wurden. In einem Feld unter dieser Tabelle wurden der aus diesen Angaben gebildete Preis und die Bearbeitungsgebühr sowie darunter der Endpreis pro Person für den gewählten Flug ausgewiesen.
Nach Ansicht des klagenden Verbraucherschutzverbandes entsprechen beide Preisdarstellungen nicht den Anforderungen des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008. Der Kläger hat die Beklagte daher auf Unterlassung und auf Erstattung seiner Abmahnkosten in Anspruch genommen. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 20.4.2010 –Az.: 16 O 27/09 der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten (Fluggesellschaft) blieb ohne Erfolg. Mit ihrer beim BGH eingelegten Revision verfolgte die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter.
Der BGH hatte das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Nach dem Urteil des EuGH vom 15.1.2015 – C-573/13 hat der BGH die Revision der Beklagten sodann zurückgewiesen. Zur Begründung führte der BGH aus, dass die tabellarische Preisdarstellung des beanstandeten Buchungssystems in der von der Beklagten bis Ende 2008 verwendeten Fassung gegen die Vorgaben des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 verstoßen habe, weil für die in der Tabelle dargestellten Flugdienste lediglich die reinen Flugpreise ausgewiesen waren und der Endpreis für einen bestimmten Flugdienst erst im weiteren Buchungsverlauf auf später folgenden Internetseiten angegeben war. Es habe damit an einer übersichtlichen und umfassenden Darstellung der Endpreise gefehlt. Auch bei dem im Jahr 2009 geänderten Buchungssystem der Beklagten erfolgte die Angabe eines Endpreises (Flugpreis zuzüglich Steuern und Gebühren, Kerosinzuschlag und Servicegebühr) entgegen den Vorgaben des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1008/2008 nur für einen ausgewählten Flug und nicht für sämtlich angezeigte Flugdienste.
Es bleibt abzuwarten, ob die Fluggesellschaften in Zukunft die Endpreise direkt und vollständig ausweisen.
Die Kanzlei Jansen & Jansen Rechtsanwälte berät Sie umfassend in allen Gebieten des Reise- und Fluggastrechte-Rechts. Sie haben Fragen?! Kontaktiere Sie uns einfach.
Telefonnummer: 0221 65028526
E-Mail-Adresse:Info@jansen-kollegen.de
Internetauftritt: www.jansen-kollegen.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wir üben unseren Beruf mit Begeisterung aus und sind Rechtsanwälte aus Leidenschaft. Was wir machen, machen wir richtig und professionell. Wir pflegen einen persönlichen und stets transparenten Kontakt zu unseren Mandanten. Eine fast ständige Erreichbarkeit ist für uns eine Selbstverständlichkeit; denn Ihre Fragen sollen zu keinem Zeitpunkt offen bleiben.
Datum: 21.08.2015 - 13:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1252667
Anzahl Zeichen: 4426
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Carina Jansen
Stadt:
Köln
Telefon: 022165028526
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 358 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Flugbuchungen im Internet: Schon bei erstmaliger Preisangabe ist der Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile anzugeben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Jansen & Jansen Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
OLG München urteilt positiv über Klage einer Fitnessstudio-Betreiberin Das Oberlandesgericht München hat mit Urteilen vom 13.11.2018 (Az.: 18 U 1280/16) den Klagen einer Fitnessstudio-Betreiberin stattgegeben. Diese hatte sich dagegen gewehrt, dass die von ihr betriebenen Studios beim Bewertu
Abmahnwelle durch die rs reisen und schlafen GmbH aus Hamburg hört nicht auf ...
Aus immer noch aktuellem Anlass berichten wir erneut über die Abmahnwelle gegenüber Reisebüros und kleine bis mittelgroße Reiseveranstalter. Rechtsanwalt Joachim Pollack rügt dabei für seine Mandantschaft insbesondere Wettbewerbsverstöße in Gestalt fehlerhafter bzw. fehlender Pflichtangaben
Neues Pauschalreiserecht ab 01.07.2018 - AGB müssen angepasst werden ...
Zum 01.07.2018 setzt der Gesetzgeber die Regelungen der EU-Pauschalreiserichtlinie um. Das Pauschalreiserecht im BGB (derzeit noch in §§ 651 a - m geregelt) wird an verschiedenen Stellen geändert, ergänzt und erweitert. Die neuen Regelungen werden in §§ 651 a - y BGB n.F. zu finden sein. Auße
Weitere Mitteilungen von Jansen & Jansen Rechtsanwälte
Verspätete Gepäckbeförderung ...
Am vergangenen Wochenende ist auf dem Flughafen Düsseldorf zeitweise die Gepäckförderanlage ausgefallen. Beim Einchecken wurde den Fluggästen mitgeteilt, dass sie ihre Gepäckstücke an den Schaltern stehen lassen sollten, damit diese dann anderweitig zum Flugzeug transportiert werden können. A
Wie Sie Ihren guten Namen vor Mißbrauch unter Sex-Domains schützen! ...
80.000fach haben Firmen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Marken oder andere Namen durch "defensive Registrations" bei XXX-Domains zu schützen. ICM, die Registrierungsstelle der XXX-Domains , hat ursprünglich geplant, diesen Schutz ohne weitere Kosten auf die Adult-Domains
Das Tarifrecht in der behördlichen Praxis ? Neuerungen und Entwicklungen ...
Um die große Nachfrage zu bedienen, hat sich das Fortbildungsinstitut Kommunales Bildungswerk e.V. entschlossen, für den 08. und 09. Oktober einen Wiederholungstermin anzubieten. Fachexperten werden auf der Tagung im Oktober über die aktuellen Entwicklungen im Tarifrecht und über das Persona
Arbeitnehmerentsendung und Mindestlohn ...
Auch wenn in Deutschland bei dem Wort "Mindestlohn" jeder an das Mindestlohngesetz denkt, das jedem Arbeitnehmer einen Stundenlohn von EUR 8,50 brutto zuspricht, gab und gibt es noch andere Bereiche, in denen Mindestlöhne zu beachten sind. Dies ist u.a. der Fall bei der Arbeitnehmerents




