Anwohner und Greenpeace klagen gegen Betriebsgenehmigung - AKW Brokdorf nicht terrorsicher
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Anwohner und Greenpeace klagen gegen Betriebsgenehmigung - AKW Brokdorf nicht terrorsicher
Weil das Atomkraftwerk Brokdorf nur unzureichend gegen einen Flugzeugabsturz oder terroristischen Anschlag geschützt ist, klagen zwei Anwohner unterstützt von Greenpeace beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig auf Widerruf der Betriebsgenehmigung.
Das OVG hatte aus ähnlichen Gründen bereits im Januar 2015 dem Zwischenlager am AKW Brunsbüttel die Betriebserlaubnis entzogen. "Wer die Gefahr kennt, ist verpflichtet, Brokdorf abzuschalten. Es gibt keine nachträglichen baulichen Maßnahmen, die Abhilfe schaffen können", sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace. "Wenn die Politik vor den Energiekonzernen einknickt, müssen Bürger vor Gericht ziehen, um möglichen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden."
Im vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein den zuvor gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem ablehnenden Bescheid, den die Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst auf derzeit laufende "Erörterungen mit der Bundesaufsicht" wegen unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin. Zu diesem Thema wollen sich morgen offenbar auch die Atomaufsichten der Länder und des Bundes zu einem Gespräch in Berlin treffen. Erörtert werden soll der Schutz nuklearer Anlagen vor einem "terroristischen Flugzeugabsturz".
Kläger unmittelbar von möglichem Atomunfall betroffen
Einer der Antragsteller, die gemeinsam mit Greenpeace nun gegen das AKW Brokdorf vorgehen, lebt nur anderthalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Bei einem schweren Atomunfall mit großer radioaktiver Freisetzung wäre er von sehr hohen Strahlendosen mit möglicherweise tödlichen Folgen betroffen.
Greenpeace hatte bereits am 12.12.2001, unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. September, Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller damals laufenden Atomreaktoren gestellt. Die erhobenen Klagen gegen die sieben ältesten AKW und den Pannenmeiler Krümmel wurden aber nicht mehr vor Gericht entschieden. Nach dem Atomunfall in Fukushima ließ die Bundesregierung diese Atomreaktoren per Gesetz abschalten. Das AKW Brokdorf soll noch bis 2021 weiterlaufen.
Achtung Redaktionen: Für Rückfragen erreichen Sie Mathias Edler unter Tel. 0151-180 53 404.
Klageschrift wegen Widerruf der Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf PDF | 40,99 KB
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Datum: 24.08.2015 - 12:15 Uhr
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