Schwäbische Zeitung: Spitzfindig - Kommentar zum Urteil zum Kita-Rechtsanspruch
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haben einen Anspruch auf den Kitaplatz zur besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, sondern ihr Nachwuchs hat einen Anspruch auf
frühkindliche Förderung. Als ob beides nichts miteinander zu tun
hätte.
Tatsächlich hatte der Gesetzgeber sehr wohl vor Augen, durch den
Kitaausbau den Eltern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern.
Schließlich will die Politik angesichts niedriger Geburtenraten junge
Paare zur Gründung einer Familie ermuntern. Dem liegt die Erkenntnis
zugrunde, dass ein beträchtlicher Teil jener jungen Leute, die sich
vor die Wahl zwischen Karriere und Baby gestellt sehen, für den Beruf
entscheidet.
Daher wirkt das Dresdner Urteil kontraproduktiv. Kommunen, die den
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz nicht einlösen, kommen so unter
Umständen - nämlich dann, wenn auch keine Tagesmutter bereit steht -
ungestraft davon. Die gute Nachricht ist, dass zwischen Alb und
Bodensee die Folgen des Urteils begrenzt sein werden. Hier erfüllen
die allermeisten Kommunen ihre Pflicht und schaffen ausreichend
Kitaplätze.
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Datum: 26.08.2015 - 19:30 Uhr
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