Durchsuchung bei der WELT-Gruppe/"Berliner Morgenpost" war verfassungswidrig
ID: 1255216
/ "Sieg für die Pressefreiheit" +++
Die Durchsuchungen in den Redaktionsräumen der
WELT-Gruppe/"Berliner Morgenpost" sowie der Privaträume eines
Redakteurs im November 2012 waren verfassungswidrig. Das hat das
Bundesverfassungsgericht am heutigen Freitag, 28. August 2015,
bekannt gegeben. Die Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen
von Journalisten darf nicht vorrangig dem Zweck dienen, den Verdacht
von Straftaten durch Informanten aufzuklären, so das Gericht
wörtlich. Die 3. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts hat damit den Verfassungsbeschwerden des
Journalisten, der damals als Chefreporter die Polizeiredaktion der
"Berliner Morgenpost" geleitet hat und heute im Investigativressort
von WELTN24 tätig ist, sowie der Axel Springer SE stattgegeben. Die
"Berliner Morgenpost" gehört inzwischen zur Funke Mediengruppe.
Zum Hintergrund: Am 28. November 2012 wurden die Privaträume und
der Arbeitsplatz eines Chefreporters der "Berliner Morgenpost" von
Beamten des Berliner Landeskriminalamtes im Auftrag der
Staatsanwaltschaft durchsucht. Dem Reporter wurde vorgeworfen, er
habe einen Polizeibeamten bestochen. Im Oktober 2014 wurde das
Verfahren eingestellt, weil sich der Tatvorwurf nicht bestätigt hat.
Eine Beschwerde gegen das Vorgehen der Berliner Staatsanwaltschaft
wurde im März 2013 vom Landgericht Berlin zunächst abgelehnt. Es
entschied, dass die Durchsuchungen verhältnismäßig und mit der
Pressefreiheit zu vereinbaren seien. Gegen diesen Beschluss legten
der Redakteur und die Axel Springer SE Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht ein, diesen wurde heute stattgegeben.
Jan-Eric Peters, Chefredakteur WELTN24: "Die Durchsuchungen
bewaffneter Polizeibeamter waren nicht nur verfassungswidrig, sondern
auch der vergebliche Versuch, Journalisten einzuschüchtern,
Informanten namhaft zu machen und so unsere Recherchen zu stören. Es
ist ein Sieg für die Pressefreiheit, dass die Verfassungsrichter das
auch so sehen, Reporter und ihre Arbeit sind künftig besser
geschützt."
Rechtsanwältin Dr. Simone Kämpfer, die Michael Behrendt vor dem
Bundesverfassungsgericht vertreten hat: "Journalisten, die sich an
die Regeln ihres Berufs halten, dürfen nicht zum Objekt einer
Durchsuchung werden. Anderes gilt nur, wenn zureichende Anhaltspunkte
für eine Straftat des Journalisten vorliegen. Bloße Mutmaßungen
genügen aber nicht. Dass der Durchsuchung der Redaktion der
WELT-Gruppe/'Berliner Morgenpost' nichts als Mutmaßungen zugrunde
gelegen hatte, stellt das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich
klar. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Sieg für die
Pressefreiheit."
Pressekontakt:
Svenja Friedrich
Tel: +49 30 2591 77609
svenja.friedrich@axelspringer.de
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Datum: 28.08.2015 - 13:11 Uhr
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