Schwäbische Zeitung: Notstand heißt Ausnahme - Leitartikel zu Versammlungen in Heidenau

Schwäbische Zeitung: Notstand heißt Ausnahme - Leitartikel zu Versammlungen in Heidenau

ID: 1255360
(ots) - Ein Versammlungsverbot wegen polizeilichen
Notstands? Ja, das hat es auch in der Vergangenheit mehrfach gegeben.
Aber die Hürden für die Einschränkung beziehungsweise temporäre
Außerkraftsetzung eines Grundrechts sind zu Recht sehr hoch. Das
Verwaltungsgericht Dresden konnte nun nicht nachvollziehen, dass
dieser polizeiliche Notstand tatsächlich gegeben war.

Versammlungsverbote haben sich in der Vergangenheit mal gegen
Rechtsextremisten, mal gegen anarchistische Linksextremisten
gerichtet, mal gleichzeitig gegen beide. Die öffentliche Aufregung
hielt sich in Grenzen. Im Fall Heidenau gab oder gibt es aber eine
Besonderheit. Da wollen sich "die Guten" versammeln, um Solidarität
mit den Flüchtlingen zu bekunden. Und es wollen sich gleichzeitig
"die Bösen" versammeln, um gegen Asylbewerber zu hetzen oder
zumindest ihren Unmut auszudrücken. Das Versammlungsverbot hätte
beide gleichermaßen getroffen. Cem Özdemir (Grüne) wollte eine solche
Gleichbehandlung nicht hinnehmen und hat "die Guten" dazu aufgerufen,
das Verbot zu missachten. Dies ist aber nichts anderes als eine
Aufforderung zum Rechtsbruch. Mehr noch: Es stellt indirekt eine
Ermunterung für "die Bösen" dar, sich ebenfalls über ein
rechtsstaatlich erlassenes Verbot hinwegzusetzen. Ein deutscher
Spitzenpolitiker darf sich so nicht verhalten - auch wenn ihm keine
unlauteren Motive unterstellt werden können. Das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit sortiert diejenigen, die es in Anspruch nehmen
wollen, nicht nach "Gute" und "Böse".

Völlig unabhängig davon, wie die Polizei dieses Wochenende in
Sachsen bewältigen wird, stellt sich eine zunehmend drängende Frage:
Sind die Organe der inneren Sicherheit in den nächsten Monaten -
vielleicht sogar Jahren - personell und von der Ausbildung her in der
Lage, für Ordnung in einem umfassenden Sinn zu sorgen? Notstand heißt


Ausnahme, nicht Normalzustand.



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Schwäbische Zeitung
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Datum: 28.08.2015 - 18:50 Uhr
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