BERLINER MORGENPOST: Ein Recht auf Information
Kommentar von Lorenz Vossen zur Mietpreisbremse
ID: 1255461
bekommen will, hält still. Und fängt in der Regel auch nach
Vertragsabschluss keinen Streit mit dem Vermieter an, wenn dieser
mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete genommen, eben
nicht so viel Geld in die Modernisierung gesteckt, kurz, die
Mietpreisbremse gepflegt ignoriert hat. Ob eine Art freiwillige
Selbstverpflichtung zum Vorlegen der relevanten Informationen, wie
sie der Berliner CDU vorschwebt, funktionieren kann, ist fraglich.
Die vom Mieterverein geforderte Informationspflicht wäre der bessere
Weg. Die Chance dafür kommt: Voraussichtlich nächstes Jahr wird der
Entwurf der nächsten Mietrechtsnovelle vorgelegt. Darin wird zum
Thema Informationspflicht wohl erst mal nichts stehen. Aber
Änderungen sind erlaubt.
Der vollständige Kommentar im Internet: http://www.morgenpost.de/k
ommentar/article205615795/Die-Mieter-haben-ein-Recht-auf-Informatione
n.html
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Datum: 29.08.2015 - 21:27 Uhr
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