E-Mail Marketing und Recht (Teil 8)

E-Mail Marketing und Recht (Teil 8)

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Kann man die Einwilligung (Opt-in) zur digitalen Kommunikation mit einem Gewinnspiel koppeln?



(firmenpresse) - Kann man die Einwilligung (Opt-in) zur digitalen Kommunikation mit einem Gewinnspiel koppeln?

Die Einwilligung zur digitalen Kommunikation von Kunden und Interessenten zu bekommen ist schwierig. Was liegt da näher, als die Zielgruppe mit einem Gewinnspiel zu motivieren? Ist das erlaubt? Philipp von der Brüggen (technology marketing People gmbh) interviewt einen der führenden Anwälte im Bereich Internet & E-Commerce Stefan Schicker (SKW Schwarz Rechtsanwälte).



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit 1994 ist die technology marketing people gmbh (vormals Woelke von der Brüggen GmbH) eine international agierende Kommunikationsagentur für Technologieunternehmen. Unser Leistungsspektrum ist breit angelegt und geht von der Beratung und Planung über die Umsetzung bis hin zur Erfolgsanalyse von Marketingkampagnen. Führend sind wir auf den Gebieten: Channel-Kommunikation (Partner Recruiting, Onboarding, Enablement, Motivation, Leadgenerierung) und klassische B2B-Kommunikation (Messen, Roadshows, Events, Sales Collaterals). Dabei lassen wir unsere Kunden nach der Kampagne nicht allein: Wir kümmern uns um ihre Leads, pflegen sie und führen sie zuverlässig dem Vertrieb zu, ganz nach dem Closed-Loop-Ansatz. Dabei nutzen wir gezielt modernste Marketingtools wie Marketing Automation, Lead Management, Social Media Marketing und Inbound Marketing.



PresseKontakt / Agentur:

Ilgar Can
technology marketing people gmbh
Clemensstraße 30
80803 München • Deutschland

email: i.can(at)tm-people.com
Telefon: +49 89 230660000
Telefax: +49 89 42049799



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Datum: 02.09.2015 - 12:02 Uhr
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