Immer häufiger Streit in der GmbH – Kündigungen und Abberufungen von Gesellschaftern und Geschäftsführern
Kanzleien für Gesellschaftsrecht verzeichnen immer mehr Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern in GmbHs. Gerade in Ballungsräumen wie Berlin, Hamburg oder München sind bereits Fachanwälte für Gesellschaftsrecht tätig, die ausschließlich Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern und Geschäftsführern rechtlich begleiten.
ROSE & PARTNER LLP.(firmenpresse) - Beim Streit zwischen Gesellschaftern einer GmbH geht es häufig um die Existenz der Betroffenen. Entsprechend hart sind rechtliche Auseinandersetzungen auf diesem Gebiet, die häufig darin münden, dass Gesellschafter und/oder Geschäftsführer die GmbH verlassen müssen. Gesellschafter können ausgeschlossen werden oder unter Umständen selbst kündigen. Dies gilt auch für Geschäftsführer der GmbH. Diese können bezüglich ihres Amtes abberufen und arbeitsrechtlich gekündigt werden, wenn sie nicht selbst ihr Amt niederlegen. Letzteres könnte z.B. dann geboten sein, weil die Haftungsrisiken für den Geschäftsführer bei Auseinandersetzungen in der GmbH steigen.
Der Gesellschaftsvertrag stellt die Weichen im Gesellschaftsrecht
Für die Anteilseigner dreht sich im Gesellschaftsrecht vieles um den Gesellschaftsvertrag. Dieser kann z.B. den Ausschluss eines Gesellschafters durch Beschluss vorsehen. Alternativ kann auch die Einziehung bzw. Zwangsabtretung des Geschäftsanteils in der Satzung geregelt sein. Trotz der Regelungen im Gesellschaftsvertrag gibt es in diesem Bereich häufig Rechtsunsicherheiten. Ein erfahrener Anwalt für Gesellschaftsrecht wird hier z.B. versuchen auf mehreren Ebenen Angriffe bzw. Gegenangriffe zu initiieren bzw. Formfehler oder Verfahrensmängel auszunutzen. Sieht die GmbH-Satzung keine Ausschlussmöglichkeit für Gesellschafter vor, bietet das Gesellschaftsrecht nur noch die Ausschlussklage vor Gericht, um einen Gesellschafter loszuwerden. Die hat jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn ein wichtiger Grund – meist ein bedeutendes Fehlverhalten des Betroffenen – vorliegt.
Der Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht im Gesellschafterstreit
Die Aufgaben des Rechtsanwalts für Gesellschaftsrecht beim Gesellschafterstreit sind vielfältig. Zunächst muss im Rahmen der Beratung eine Strategie festgelegt werden. Neben den Kenntnissen der Möglichkeiten und Risiken des Gesellschaftsrechts müssen auch die tatsächlichen Gegebenheiten mit einbezogen werden. Hierzu gehören z.B. die Mentalität und die finanziellen Möglichkeiten des Gegners. Auch müssen sowohl nicht nur die rechtlichen Machtverhältnisse, also Stimmrechtsquoten, Geschäftsführerämter etc., berücksichtigt werden sondern auch die tatsächlichen Kräfteverhältnisse aufgrund persönlicher Verbundenheit, Seilschaften, Einflussmöglichkeiten etc. Häufig sind auch schnelle Aktionen wie eine einstweilige Verfügung gefragt, um Druck aufzubauen und vollendete Tatsachen zu verhindern.
Aktuelle Entwicklungen bei Auseinandersetzungen in der GmbH
Kanzleien für Gesellschaftsrecht verzeichnen heute allgemein den Trend, dass Gesellschafter auch den Weg vor Gericht suchen, um ihre Interessen durchzusetzen. Welche Strategie die richtige ist, kann aber nur im Einzelfall gemeinsam mit einem Spezialisten bzw. Fachanwalt für Gesellschaftsrecht beschlossen werden. Die Bandbreite reicht hier von der Gestaltung nachhaltiger einvernehmlicher Lösungen bis zur knallharten gerichtlichen Durchsetzung aller Rechtspositionen. Die Weichen für spätere Gesellschafterstreitigkeiten werden häufig bereits bei der Gründung der Gesellschaft gestellt. Viele Anwälte wundern sich daher zurecht, dass nur wenig Gründer bei der Errichtung einer GmbH-Satzung ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht vertreten lassen. Auch in Berlin und Hamburg, den derzeitigen Hochburgen für Startups und Gründungen in Deutschland, wird eine solche Beratung bei Wirtschaftskanzleien noch immer vergleichsweie selten angefragt.
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Zudem betreuet Rose & Partner LLP Unternehmen bei der rechtlichen und steueroptimierten Gestaltung von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge sowie vermögende Privatpersonen im Erbrecht (Vermögensnachfolge), Familienrecht sowie dem Vermögensschutz (asset protection) u.a. durch Testament, Stiftung, Testamentsvollstreckung und Errichtung von Familiengesellschaften.
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Datum: 04.09.2015 - 19:47 Uhr
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