Rheinische Post: Kommentar: Kluges Hartz-Urteil
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Europas Richter vor einer schwierigen Frage: Haben alle EU-Bürger
Anspruch auf deutsche Sozialleistungen? Oder darf Deutschland
Inländer besser behandeln als Ausländer? Die Richter haben ein kluges
Urteil gefällt. Sie machen deutlich, dass der
Gleichbehandlungs-Grundsatz essenziell ist für die EU. Sie betonen
aber auch, dass er Grenzen hat - nämlich dort, wo Gleichbehandlung
einen Staat überfordert. Das gilt vor allem für die Sozialsysteme,
die wegen der Wohlstandsunterschiede in Europa höchst unterschiedlich
ausgestaltet sind. Wenn Sozialpolitiker wie der Grüne Beck klagen,
dass der Spruch das Sozialstaatsgebot verletzt, zeigt dies
erstaunliche Naivität. Wie kurzlebig wäre ein Sozialstaat, der sich
durch ungebremste Einwanderung in sein Sozialsystem selbst zum
Sozialfall machen würde! Gleichwohl eignet sich das Urteil nicht im
Kampf der Stammtische gegen Merkels liberale Flüchtlingspolitik.
Flüchtlinge sind keine EU-Bürger, für sie gelten ohnehin andere
Regeln. Für ihre Zahl und Versorgung ist das Urteil bedeutungslos.
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Datum: 15.09.2015 - 21:03 Uhr
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